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title: "Arbeitsschutzausschuss (ASA) — Besetzung, Rhythmus und Zweck"
description: "Ab wann ein Arbeitsschutzausschuss zu bilden ist, wer darin sitzt, wie oft er tagt und was ihn von einem Sicherheitsmeeting unterscheidet."
term: "Arbeitsschutzausschuss"
definition: "Das nach § 11 ASiG ab regelmäßig mehr als zwanzig Beschäftigten zu bildende Gremium, in dem Arbeitgeber, Betriebsrat, Betriebsarzt, Fachkraft für Arbeitssicherheit und Sicherheitsbeauftragte Anliegen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung beraten. Es tagt mindestens einmal je Kalendervierteljahr."
alsoKnownAs:
  - "ASA"
  - "ASA-Sitzung"
  - "§ 11 ASiG"
jurisdiction: "Deutschland"
locale: "de-DE"
publishedOn: 2026-09-06
reviewedOn: 2026-09-06
canonical: "https://safeally.net/de-de/glossar/arbeitsschutzausschuss/"
sources:
  - label: "ASiG § 11 — Arbeitsschutzausschuss"
    url: "https://www.gesetze-im-internet.de/asig/__11.html"
    publisher: "Gesetze im Internet"
  - label: "Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)"
    url: "https://www.gesetze-im-internet.de/asig/"
    publisher: "Gesetze im Internet"
  - label: "DGUV Publikationen — Vorschriften, Regeln und Informationen"
    url: "https://publikationen.dguv.de/"
    publisher: "DGUV"
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# Arbeitsschutzausschuss (ASA) — Besetzung, Rhythmus und Zweck

Das nach § 11 ASiG ab regelmäßig mehr als zwanzig Beschäftigten zu bildende Gremium, in dem Arbeitgeber, Betriebsrat, Betriebsarzt, Fachkraft für Arbeitssicherheit und Sicherheitsbeauftragte Anliegen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung beraten. Es tagt mindestens einmal je Kalendervierteljahr.

Der ASA ist das einzige Gremium, in dem alle Beteiligten des dualen
Arbeitsschutzsystems eines Betriebs regelmäßig an einem Tisch sitzen: der
Arbeitgeber oder ein von ihm Beauftragter, zwei Betriebsratsmitglieder, der
Betriebsarzt, die Fachkraft für Arbeitssicherheit und Sicherheitsbeauftragte. Die
Besetzung steht im Gesetz — sie ist **keine Einladungsliste nach Gutdünken**.

## Was das praktisch bedeutet

- **Vierteljährlich, ohne Anlass.** Der Rhythmus gilt auch in einem ereignislosen
  Quartal. Ausgefallene Sitzungen sind der häufigste Befund, und sie sind leicht
  nachweisbar.
- **Das Protokoll ist das eigentliche Produkt.** Es hält fest, was beraten wurde,
  wer was bis wann übernimmt — und es ist Jahre später der Beleg dafür, dass eine
  Gefährdung erkannt und behandelt wurde.
- **Die Tagesordnung folgt der Gefährdungsbeurteilung**: Unfallgeschehen, offene
  Maßnahmen, Ergebnisse von Begehungen, anstehende Prüfungen, neue Stoffe oder
  Verfahren.
- **Er ersetzt keine Beteiligungsrechte.** Die Mitbestimmung des Betriebsrats nach
  dem Betriebsverfassungsgesetz läuft daneben weiter.

## Was er nicht ist

**Kein Entscheidungsgremium mit eigener Verantwortung.** Der ASA berät; die
Verantwortung für die Umsetzung bleibt beim Arbeitgeber und in der Führungslinie.
Ein Beschluss des ASA entlastet niemanden.

**Keine Sicherheitsbesprechung des Betriebs.** Eine Schichtrunde über
Beinaheunfälle ist wertvoll und ersetzt die vorgeschriebene Besetzung und den
Rhythmus nicht.

**Und kein CSE und kein JHSC.** Das französische CSE ist eine gewählte Vertretung
mit wirtschaftlichen und sozialen Zuständigkeiten; das kanadische Joint Health and
Safety Committee ist paritätisch besetzt und rein sicherheitsbezogen, mit je nach
Provinz unterschiedlichen Schwellen. Der ASA ist ein Fachgremium ohne Wahl. Wer
ein Organigramm über die Grenze kopiert, bildet drei verschiedene Konstruktionen
mit demselben Kästchen ab.
