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title: "ATEX — explosionsfähige Atmosphären, Zoneneinteilung und Explosionsschutzdokument"
description: "Was hinter ATEX steckt, worin sich Geräte- und Betriebsrichtlinie unterscheiden, und welches Dokument der Arbeitgeber vorlegen muss."
term: "ATEX"
definition: "Das Regelwerk für explosionsfähige Atmosphären: Der Arbeitgeber beurteilt die Explosionsgefährdung, teilt Bereiche in Zonen ein, wählt dafür geeignete Geräte aus und hält das Ergebnis in einem Explosionsschutzdokument fest."
alsoKnownAs:
  - "Explosionsschutz"
  - "Richtlinie 1999/92/EG"
  - "Explosionsschutzdokument"
jurisdiction: "Deutschland"
locale: "de-DE"
publishedOn: 2026-09-06
reviewedOn: 2026-09-06
canonical: "https://safeally.net/de-de/glossar/atex/"
sources:
  - label: "Richtlinie 1999/92/EG — Mindestvorschriften zum Schutz vor explosionsfähigen Atmosphären"
    url: "https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A31999L0092"
    publisher: "EUR-Lex"
  - label: "GefStoffV § 6 — Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung"
    url: "https://www.gesetze-im-internet.de/gefstoffv_2010/__6.html"
    publisher: "Gesetze im Internet"
  - label: "GefStoffV § 11 — Schutzmaßnahmen gegen Brand- und Explosionsgefährdungen"
    url: "https://www.gesetze-im-internet.de/gefstoffv_2010/__11.html"
    publisher: "Gesetze im Internet"
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# ATEX — explosionsfähige Atmosphären, Zoneneinteilung und Explosionsschutzdokument

Das Regelwerk für explosionsfähige Atmosphären: Der Arbeitgeber beurteilt die Explosionsgefährdung, teilt Bereiche in Zonen ein, wählt dafür geeignete Geräte aus und hält das Ergebnis in einem Explosionsschutzdokument fest.

Hinter dem Kürzel stecken **zwei Richtlinien, die regelmäßig verwechselt
werden**. Die Richtlinie 2014/34/EU richtet sich an den Hersteller und regelt,
unter welchen Bedingungen ein Gerät für explosionsgefährdete Bereiche in Verkehr
gebracht werden darf — daher die Kategorien auf dem Typenschild. Die Richtlinie
1999/92/EG richtet sich an den Arbeitgeber: Gefährdungsbeurteilung,
Zoneneinteilung, Schutzmaßnahmen, Dokumentation. In Deutschland ist sie über die
Gefahrstoffverordnung und die Betriebssicherheitsverordnung umgesetzt.

## Was das praktisch bedeutet

- **Zonen statt Etiketten.** Zone 0, 1 und 2 für Gase, Dämpfe und Nebel, Zone 20,
  21 und 22 für Stäube — je nach Wahrscheinlichkeit und Dauer einer gefährlichen
  explosionsfähigen Atmosphäre. Die Einteilung ist eine begründete Entscheidung
  und steuert alles Weitere.
- **Das Explosionsschutzdokument ist Pflicht**, unabhängig von der
  Beschäftigtenzahl, und es muss vor Aufnahme der Arbeit vorliegen. Es ist Teil
  der Gefährdungsbeurteilung und kein Anhang, den man später nachreicht.
- **Geräte müssen zur Zone passen** — auch das, was nur kurz hineinfährt: der
  Stapler, der Winkelschleifer der Fremdfirma, das Mobiltelefon.
- **Staub wird unterschätzt.** Mehl, Zucker, Holz, Aluminium, Kunststoffgranulat:
  Die meisten Explosionen im Betrieb kommen nicht aus einer Gasleitung, sondern
  aus einer Absaugung, einem Silo oder einem Becherwerk.

## Was es nicht ist

**Kein Unternehmenszertifikat.** Es gibt keinen „ATEX-zertifizierten Betrieb":
Zertifiziert werden Geräte, nachgewiesen wird der Betrieb über Zoneneinteilung,
Dokument und wiederkehrende Prüfungen.

**Kein Brandschutz.** Ein Bereich kann brandschutztechnisch einwandfrei und
explosionsschutztechnisch unbearbeitet sein. Die beiden Regelwerke überschneiden
sich, ersetzen einander aber nicht.

**Und keine Immissionsschutzangelegenheit.** Die BImSchG-Genehmigung betrachtet
die Anlage gegenüber der Nachbarschaft, der Explosionsschutz die Beschäftigten
darin. Ein aktueller Genehmigungsbescheid ersetzt kein Explosionsschutzdokument —
genauso wenig wie eine französische ICPE-Akte es täte.
