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title: "Berufsgenossenschaft — Versicherer, Aufsicht und Regelsetzer in einem"
description: "Was eine Berufsgenossenschaft ist, warum sie zugleich Versicherung, Aufsichtsbehörde und Normgeber ist, und was das für den Betrieb bedeutet."
term: "Berufsgenossenschaft"
definition: "Der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für die gewerbliche Wirtschaft. Sie versichert Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten, erlässt eigenes verbindliches Regelwerk und überwacht dessen Einhaltung im Betrieb."
alsoKnownAs:
  - "BG"
  - "Gesetzliche Unfallversicherung"
  - "Unfallversicherungsträger"
jurisdiction: "Deutschland"
locale: "de-DE"
publishedOn: 2026-09-06
reviewedOn: 2026-09-06
canonical: "https://safeally.net/de-de/glossar/berufsgenossenschaft/"
sources:
  - label: "Prävention — Aufgaben der Unfallversicherungsträger"
    url: "https://www.dguv.de/de/praevention/index.jsp"
    publisher: "DGUV"
  - label: "Zahlen und Fakten der gesetzlichen Unfallversicherung"
    url: "https://www.dguv.de/de/zahlen-fakten/index.jsp"
    publisher: "DGUV"
  - label: "DGUV Publikationen — Vorschriften, Regeln und Informationen"
    url: "https://publikationen.dguv.de/"
    publisher: "DGUV"
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# Berufsgenossenschaft — Versicherer, Aufsicht und Regelsetzer in einem

Der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für die gewerbliche Wirtschaft. Sie versichert Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten, erlässt eigenes verbindliches Regelwerk und überwacht dessen Einhaltung im Betrieb.

Die Mitgliedschaft ist **kraft Gesetzes** — ein Unternehmen wählt seine
Berufsgenossenschaft nicht aus, sie ergibt sich aus der Branche. Die Beiträge
zahlt allein der Arbeitgeber; die Versicherten zahlen nichts.

## Was das praktisch bedeutet

- **Drei Rollen, ein Gegenüber.** Dieselbe Organisation entschädigt den
  Unfall, schreibt die DGUV Vorschriften und schickt die Aufsichtsperson in den
  Betrieb. Wer die BG nur als Versicherer behandelt, wird von der zweiten und
  dritten Rolle überrascht.
- **DGUV Vorschriften sind verbindlich**, DGUV Regeln und Informationen
  konkretisieren und gelten als Stand der Technik. Der Unterschied entscheidet,
  ob eine Abweichung begründungsbedürftig oder unzulässig ist.
- **Der Beitrag hängt von der Gefahrklasse und der Entgeltsumme ab**, mit
  Zuschlägen und Nachlässen nach der Unfallbelastung. Die Wirkung tritt zeitlich
  versetzt ein.

## Was sie nicht ist

**Keine Krankenkasse.** Die gesetzliche Unfallversicherung greift bei
Arbeitsunfällen, Wegeunfällen und Berufskrankheiten; alles andere bleibt bei der
Krankenkasse. Die Abgrenzung ist im Einzelfall der häufigste Streitpunkt.

**Keine staatliche Arbeitsschutzbehörde.** Neben der BG steht die
Gewerbeaufsicht der Länder. Beide prüfen, mit unterschiedlichem Regelwerk — das
sogenannte duale Arbeitsschutzsystem, das es so in Frankreich, Spanien und
Italien nicht gibt.

**Und keine französische CARSAT.** Beide verbinden Versicherung und Prävention,
aber die BG setzt eigenes verbindliches Recht; die CARSAT tut das nicht. Wer die
beiden gleichsetzt, unterschätzt, wie verbindlich das DGUV-Regelwerk ist.
