---
title: "Betriebsanweisung — arbeitsplatzbezogen, schriftlich, in verständlicher Sprache"
description: "Was eine Betriebsanweisung ist, wann sie Pflicht wird, was hineingehört und warum sie weder das Sicherheitsdatenblatt noch die Betriebsanleitung ersetzt."
term: "Betriebsanweisung"
definition: "Die schriftliche, arbeitsplatz- und tätigkeitsbezogene Anweisung des Arbeitgebers, die aus der Gefährdungsbeurteilung folgt und den Beschäftigten in verständlicher Form und Sprache sagt, wie mit einem Gefahrstoff, einem Arbeitsmittel oder einem biologischen Arbeitsstoff sicher umzugehen ist."
alsoKnownAs:
  - "Gefahrstoff-Betriebsanweisung"
  - "Anweisung nach § 14 GefStoffV"
jurisdiction: "Deutschland"
locale: "de-DE"
publishedOn: 2026-09-06
reviewedOn: 2026-09-06
canonical: "https://safeally.net/de-de/glossar/betriebsanweisung/"
sources:
  - label: "GefStoffV § 14 — Unterrichtung und Unterweisung der Beschäftigten"
    url: "https://www.gesetze-im-internet.de/gefstoffv_2010/__14.html"
    publisher: "Gesetze im Internet"
  - label: "BetrSichV § 12 — Unterweisung"
    url: "https://www.gesetze-im-internet.de/betrsichv_2015/__12.html"
    publisher: "Gesetze im Internet"
  - label: "DGUV Publikationen — Vorschriften, Regeln und Informationen"
    url: "https://publikationen.dguv.de/"
    publisher: "DGUV"
---

# Betriebsanweisung — arbeitsplatzbezogen, schriftlich, in verständlicher Sprache

Die schriftliche, arbeitsplatz- und tätigkeitsbezogene Anweisung des Arbeitgebers, die aus der Gefährdungsbeurteilung folgt und den Beschäftigten in verständlicher Form und Sprache sagt, wie mit einem Gefahrstoff, einem Arbeitsmittel oder einem biologischen Arbeitsstoff sicher umzugehen ist.

Die Betriebsanweisung ist das Bindeglied zwischen der Gefährdungsbeurteilung und
dem Menschen an der Maschine. Sie wird vom Arbeitgeber erstellt, gilt für **eine
Tätigkeit an einem Arbeitsplatz** und ist die Grundlage der jährlichen
Unterweisung — nicht ihr Ersatz.

## Was das praktisch bedeutet

- **Fester Aufbau.** Anwendungsbereich, Gefahrstoff- oder Arbeitsmittelbezeichnung,
  Gefahren für Mensch und Umwelt, Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln, Verhalten
  im Gefahrfall, Erste Hilfe, sachgerechte Entsorgung. Der Aufbau ist eingeübt und
  deshalb schnell lesbar.
- **Verständliche Sprache heißt: die Sprache der Beschäftigten.** Bei mehreren
  Muttersprachen im Team ist eine Übersetzung keine Freundlichkeit, sondern
  Voraussetzung dafür, dass die Unterweisung überhaupt wirken kann.
- **Sie hängt aus, wo gearbeitet wird**, und wird bei jeder maßgeblichen Änderung
  aktualisiert: neuer Stoff, neues Verfahren, neue Erkenntnis aus einem Ereignis.
- **Der Träger der Unterschrift ist der Arbeitgeber.** Die Fachkraft für
  Arbeitssicherheit berät, erstellt Entwürfe, prüft — verantwortlich bleibt die
  Führungslinie.

## Was sie nicht ist

**Kein Sicherheitsdatenblatt.** Das SDB kommt vom Lieferanten, beschreibt ein
Produkt und kennt Ihre Anlage nicht. Wer es an die Wand hängt, hat eine Pflicht
mit einem fremden Dokument beantwortet — der häufigste Befund bei einer
Gefahrstoffbegehung.

**Keine Betriebsanleitung.** Die Anleitung des Herstellers beschreibt die
bestimmungsgemäße Verwendung des Arbeitsmittels; die Betriebsanweisung beschreibt
Ihre Verwendung, Ihre Umgebung und Ihre Schutzmaßnahmen.

**Und keine Unterweisung.** Das Dokument ist die Grundlage, das Gespräch ist die
Pflicht: Die Unterweisung nach § 12 ArbSchG findet vor Aufnahme der Tätigkeit und
danach mindestens jährlich statt und wird dokumentiert.
