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title: "TRGS — Technische Regeln für Gefahrstoffe"
description: "Was die TRGS sind, welche Rechtswirkung die Vermutungswirkung hat, welche Regeln man kennen sollte und warum Abweichen erlaubt, aber begründungspflichtig ist."
term: "TRGS"
definition: "Die vom Ausschuss für Gefahrstoffe erarbeiteten und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales bekannt gegebenen Technischen Regeln, die den Stand der Technik zur Gefahrstoffverordnung konkretisieren. Wer sie einhält, kann davon ausgehen, die Verordnung insoweit erfüllt zu haben."
alsoKnownAs:
  - "Technische Regeln für Gefahrstoffe"
  - "AGS-Regelwerk"
jurisdiction: "Deutschland"
locale: "de-DE"
publishedOn: 2026-09-06
reviewedOn: 2026-09-06
canonical: "https://safeally.net/de-de/glossar/trgs/"
sources:
  - label: "Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS)"
    url: "https://www.baua.de/DE/Angebote/Regelwerk/TRGS/TRGS"
    publisher: "BAuA"
  - label: "Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)"
    url: "https://www.gesetze-im-internet.de/gefstoffv_2010/"
    publisher: "Gesetze im Internet"
  - label: "GefStoffV § 6 — Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung"
    url: "https://www.gesetze-im-internet.de/gefstoffv_2010/__6.html"
    publisher: "Gesetze im Internet"
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# TRGS — Technische Regeln für Gefahrstoffe

Die vom Ausschuss für Gefahrstoffe erarbeiteten und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales bekannt gegebenen Technischen Regeln, die den Stand der Technik zur Gefahrstoffverordnung konkretisieren. Wer sie einhält, kann davon ausgehen, die Verordnung insoweit erfüllt zu haben.

Die Gefahrstoffverordnung sagt, **was** zu erreichen ist; die TRGS sagen, **wie**
man es üblicherweise erreicht. Dazwischen liegt die Vermutungswirkung: Werden die
Technischen Regeln eingehalten, wird vermutet, dass die Anforderungen der
Verordnung insoweit erfüllt sind. Das ist der eigentliche Grund, sie zu kennen —
sie verschieben die Beweislast.

## Was das praktisch bedeutet

- **Abweichen ist erlaubt, aber begründungspflichtig.** Wer eine andere Lösung
  wählt, muss dokumentieren, dass sie mindestens gleichwertig sicher ist. Ohne
  diese Begründung steht im Ereignisfall die Vermutung gegen den Betrieb.
- **Ein knappes Dutzend Regeln trägt den Alltag** — unter anderem die TRGS 400 zur
  Gefährdungsbeurteilung, die TRGS 500 zu den Schutzmaßnahmen, die TRGS 510 zur
  Lagerung in ortsbeweglichen Behältern, die TRGS 555 zur Betriebsanweisung und
  Unterweisung sowie die TRGS 900 mit den Arbeitsplatzgrenzwerten.
- **Sie werden fortgeschrieben.** Eine gedruckte Sammlung im Regal ist ein
  Zeitstempel; maßgeblich ist die aktuell bekannt gegebene Fassung.
- **Sie sind der Anknüpfungspunkt der Aufsicht.** Sowohl die Gewerbeaufsicht als
  auch die Aufsichtsperson der Berufsgenossenschaft prüft an ihnen — auch wenn nur
  die Verordnung unmittelbar Recht ist.

## Was sie nicht sind

**Keine Rechtsverordnung.** Die TRGS sind untergesetzliches Regelwerk. Ein Verstoß
ist für sich genommen keine Ordnungswidrigkeit; die Ordnungswidrigkeit ergibt sich
aus der Verordnung, die dann eben nicht mehr als erfüllt vermutet wird.

**Kein Ersatz für die eigene Gefährdungsbeurteilung.** Sie liefern Maßstäbe und
Verfahren, kennen aber weder Ihre Mengen noch Ihre Lüftung noch Ihre
Expositionsdauer.

**Und keine europäische Vorgabe.** Frankreich, Spanien und Italien kennen nichts
Vergleichbares in dieser Form — dort füllen INRS-Veröffentlichungen, NTP-Notizen
und Leitlinien die Lücke, ohne Vermutungswirkung. Wer ein deutsches Konzept über
die Grenze trägt, nimmt genau diese Rechtsfolge nicht mit.
