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title: "Wegeunfall — versichert, anzeigepflichtig, und außerhalb der Quote"
description: "Was als Wegeunfall gilt, welche Umwege versichert bleiben, und warum er in keiner Unfallkennzahl des Betriebs auftaucht."
term: "Wegeunfall"
definition: "Ein Unfall auf dem unmittelbaren Weg zur oder von der versicherten Tätigkeit. Er ist über die gesetzliche Unfallversicherung versichert und anzeigepflichtig, wird aber bei den Unfallkennzahlen des Betriebs nicht mitgezählt."
alsoKnownAs:
  - "Wegeunfall nach § 8 Abs. 2 SGB VII"
  - "Arbeitsweg-Unfall"
jurisdiction: "Deutschland"
locale: "de-DE"
publishedOn: 2026-09-06
reviewedOn: 2026-09-06
canonical: "https://safeally.net/de-de/glossar/wegeunfall/"
sources:
  - label: "SGB VII § 8 — Arbeitsunfall und versicherte Wege"
    url: "https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_7/__8.html"
    publisher: "Gesetze im Internet"
  - label: "Arbeitsunfallgeschehen — Statistik der DGUV"
    url: "https://www.dguv.de/de/zahlen-fakten/au-wu-geschehen/arbeitsunfaelle/index.jsp"
    publisher: "DGUV"
  - label: "Begriffe der Statistik der gesetzlichen Unfallversicherung"
    url: "https://www.dguv.de/de/zahlen-fakten/begriffe-statistik/index.jsp"
    publisher: "DGUV"
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# Wegeunfall — versichert, anzeigepflichtig, und außerhalb der Quote

Ein Unfall auf dem unmittelbaren Weg zur oder von der versicherten Tätigkeit. Er ist über die gesetzliche Unfallversicherung versichert und anzeigepflichtig, wird aber bei den Unfallkennzahlen des Betriebs nicht mitgezählt.

Der Wegeunfall ist versicherungsrechtlich ein Arbeitsunfall und
kennzahlentechnisch keiner. Diese Doppelnatur erklärt die meisten Fehler in
Reportings: Er ist über die Berufsgenossenschaft versichert, er ist bei mehr als
drei Tagen Arbeitsunfähigkeit anzuzeigen — und er steht in der DGUV-Statistik in
einer **eigenen Reihe**, getrennt von den meldepflichtigen Arbeitsunfällen, aus
denen die 1000-Mann-Quote und die Unfallquote je Million Arbeitsstunden gebildet
werden.

## Was das praktisch bedeutet

- **Versichert ist der unmittelbare Weg**, nicht jeder Weg. Der Versicherungsschutz
  beginnt mit dem Durchschreiten der Außentür der Wohnung.
- **Bestimmte Abweichungen bleiben versichert** — insbesondere Umwege, um Kinder
  wegen der beruflichen Tätigkeit fremder Obhut anzuvertrauen, oder um mit anderen
  gemeinsam zu fahren. Der private Einkauf unterwegs ist es nicht; nach Rückkehr
  auf den direkten Weg lebt der Schutz wieder auf.
- **Anzeigen ist trotzdem Pflicht.** „Zählt ja nicht" ist der Satz, mit dem
  Meldungen unterbleiben — und dann fehlt dem Beschäftigten der Nachweis.
- **Home-Office verschiebt die Grenzen.** Wege innerhalb der Wohnung sind
  inzwischen in bestimmten Konstellationen einbezogen; die Abgrenzung ist der
  Streitpunkt der Rechtsprechung.

## Was er nicht ist

**Keine Dienstreise.** Ein Unfall auf einer beruflich veranlassten Fahrt ist ein
Arbeitsunfall, wird dem Unternehmen zugerechnet und zählt in die Kennzahlen. Der
Unterschied liegt im Anlass der Fahrt.

**Kein Grund, die Kennzahl zu erhöhen.** Wer Wegeunfälle in die Unfallquote
aufnimmt, macht sie unvergleichbar — mit der eigenen Vorjahreszahl ebenso wie mit
den Branchenwerten der DGUV.

**Und nicht in allen Ländern gleich behandelt.** Frankreich zahlt den _accident de
trajet_ aus einer eigenen, für alle gleichen nationalen Umlage, statt ihn dem
Betriebskonto zuzurechnen; Spanien behandelt den _accidente in itinere_ für die
Leistungen als Arbeitsunfall und lässt ihn aus dem índice de incidencia heraus;
Italien indemnisiert den _infortunio in itinere_ und hält ihn aus den
Häufigkeitsindizes fern. Ein Konzernbericht, der die vier Zahlen addiert, misst
nichts.
