---
title: "PSA: Prüffristen, Ablaufdaten und Austausch"
description: "Was PSA-BV, BetrSichV und die Herstellerangaben zur Prüfung persönlicher Schutzausrüstung verlangen: befähigte Person, Prüffristen, Ablegereife, Übungen."
lede: "Eine PSA hat nicht ein Ablaufdatum, sondern drei: das des Herstellers, das der wiederkehrenden Prüfung und das, was der tatsächliche Gebrauch erzwingt. Sie zu verwechseln ist die häufigste Beanstandung bei einer Begehung — und die einzige der drei, die in einer Rechtsvorschrift steht, ist nicht die, auf die alle schauen."
jurisdiction: "Deutschland"
locale: "de-DE"
publishedOn: 2026-09-02
reviewedOn: 2026-09-05
canonical: "https://safeally.net/de-de/leitfaeden/psa-und-qualifikationen/psa-pruefristen-und-austausch/"
sources:
  - label: "PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV)"
    url: "https://www.gesetze-im-internet.de/psa-bv/"
    publisher: "Gesetze im Internet"
  - label: "Betriebssicherheitsverordnung § 14 — Prüfung von Arbeitsmitteln"
    url: "https://www.gesetze-im-internet.de/betrsichv_2015/__14.html"
    publisher: "Gesetze im Internet"
  - label: "Arbeitsschutzgesetz § 3 — Grundpflichten des Arbeitgebers"
    url: "https://www.gesetze-im-internet.de/arbschg/__3.html"
    publisher: "Gesetze im Internet"
  - label: "Verordnung (EU) 2016/425 über persönliche Schutzausrüstungen"
    url: "https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32016R0425"
    publisher: "EUR-Lex"
  - label: "DGUV Regel 112-198 / 112-199 — PSA gegen Absturz und Rettung aus Höhen (Publikationsdatenbank)"
    url: "https://publikationen.dguv.de/"
    publisher: "DGUV"
---

# PSA: Prüffristen, Ablaufdaten und Austausch

Eine PSA hat nicht ein Ablaufdatum, sondern drei: das des Herstellers, das der wiederkehrenden Prüfung und das, was der tatsächliche Gebrauch erzwingt. Sie zu verwechseln ist die häufigste Beanstandung bei einer Begehung — und die einzige der drei, die in einer Rechtsvorschrift steht, ist nicht die, auf die alle schauen.

## Drei Uhren

**Die Herstellerinformation.** Sie ist der erste anzuwendende Text, vor jeder
Branchenpraxis: Gebrauchsdauer, Lagerbedingungen, Ablegereife und häufig auch die
Prüffrist stehen dort. Die Verordnung (EU) 2016/425 verpflichtet den Hersteller,
diese Information beizulegen — in der Sprache des Abgabelands. Eine PSA, die über
die Herstellerangabe hinaus benutzt wird, ist **nicht konform**, unabhängig davon,
ob eine Vorschrift das Produkt namentlich nennt.

**Die wiederkehrende Prüfung.** Die PSA-Benutzungsverordnung verpflichtet den
Arbeitgeber, PSA in ordnungsgemäßem Zustand bereitzustellen. Eine allgemeine
Prüffrist nennt sie nicht. Wo Fristen existieren, kommen sie aus dem
Regelwerk — für PSA gegen Absturz aus der **DGUV Regel 112-198**, die die Prüfung
durch eine **befähigte Person** nach Bedarf, mindestens jedoch **einmal jährlich**
und in jedem Fall nach besonderen Vorkommnissen vorsieht.

**Der tatsächliche Gebrauch.** Ein gestürzter Helm, ein Auffanggurt, der einen
Sturz gehalten hat, ein Handschuh mit einem Stoff außerhalb seiner
Beständigkeitsliste: alle drei gehen sofort aus dem Verkehr, unabhängig vom Datum.
Das fängt die **Sichtprüfung vor jeder Benutzung** ab — und damit die
Unterweisung, die sie erst möglich macht.

## Der Rechtsrahmen, in der Reihenfolge, in der er greift

| Vorschrift                | Was sie verlangt                                                                                          |
| ------------------------- | --------------------------------------------------------------------------------------------------------- |
| § 4 Nr. 5 ArbSchG         | **Nachrang** individueller Schutzmaßnahmen gegenüber anderen Maßnahmen                                    |
| § 3 Abs. 3 ArbSchG        | Die Kosten trägt der Arbeitgeber — **keine Beteiligung der Beschäftigten**                                |
| § 2 PSA-BV                | Bereitstellung geeigneter PSA, ordnungsgemäßer Zustand, persönlicher Gebrauch                             |
| § 3 PSA-BV                | Unterweisung; **Übungen** bei PSA gegen tödliche Gefahren oder erhebliche irreversible Gesundheitsschäden |
| § 29–31 DGUV Vorschrift 1 | Bereitstellung, Benutzung, besondere Einsatzbedingungen                                                   |
| DGUV Regel 112-198/199    | Prüfung von PSA gegen Absturz durch befähigte Person, mind. jährlich                                      |
| TRBS 1203                 | Anforderungen an die **befähigte Person**                                                                 |
| § 14 BetrSichV            | Prüfungen von Arbeitsmitteln — greift für Anschlageinrichtungen, **nicht** für die PSA selbst             |
| Verordnung (EU) 2016/425  | Kategorien I/II/III, CE-Kennzeichnung, Konformitätserklärung, Information                                 |

Drei davon entscheiden eine Begehung:

**Die Kostenfreiheit (§ 3 Abs. 3 ArbSchG).** Keine PSA darf die Beschäftigten
etwas kosten — weder als Lohnabzug noch als Kaution noch als „Eigenanteil". Das
gilt auch für Sicherheitsschuhe und Schutzkleidung, sobald sie als PSA gefordert
sind. Der wiederkehrende Gegenfall: eine Kleidergeldpauschale anstelle der
Bereitstellung, die keine Bereitstellung ist.

**Die Übung (§ 3 Abs. 2 PSA-BV).** Bei PSA, die gegen tödliche Gefahren oder
gegen bleibende Gesundheitsschäden schützt — praktisch Kategorie III: Absturz,
Atemschutz, Chemikalienschutz, Hitze und Kälte im Extrembereich, Schutz gegen
Stromschlag — genügt die Unterweisung nicht. Es ist eine **Übung** durchzuführen,
also eine Anwendung in der Situation. Eine Unterschriftenliste aus einer
Besprechung ist keine Übung; das Anlegen des Auffanggurts mit anschließender
Hängeprobe ist eine.

**Der Nachrang (§ 4 Nr. 5 ArbSchG).** PSA ist das letzte Mittel. Eine
Gefährdungsbeurteilung, in der PSA als einzige Maßnahme gegen eine technisch
vermeidbare Gefährdung steht, dokumentiert einen Verstoß gegen die Rangfolge — und
zwar mit Ihrer eigenen Unterschrift darunter.

## Die befähigte Person, und was sie nicht ist

Die Prüfung von PSA gegen Absturz obliegt der **befähigten Person** im Sinne der
TRBS 1203: Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnahe berufliche Tätigkeit,
bezogen auf genau diese Prüfaufgabe. Für PSA gegen Absturz konkretisiert der
**DGUV Grundsatz 312-906** die Qualifizierung.

Was daraus folgt und regelmäßig missverstanden wird:

- **Es muss kein externer Dienstleister sein.** Die eigene Fachkraft kann befähigte
  Person sein, wenn die Qualifikation nachweisbar ist. Extern ist häufig die
  einfachste Lösung, nicht die einzig zulässige.
- **Die Fachkraft für Arbeitssicherheit ist es nicht automatisch.** Die Sifa berät;
  die Prüfbefähigung ist eine getrennte, produktbezogene Qualifikation.
- **Die Benennung ist schriftlich zu dokumentieren**, mit dem Prüfumfang. Eine
  Prüfung durch eine Person, deren Befähigung im Streitfall nicht belegbar ist, ist
  keine Prüfung.

## Anschlageinrichtungen sind keine PSA

Das ist die häufigste inhaltliche Lücke in einer ansonsten vollständigen Akte.

- **Einzelanschlagpunkte, Steigschutzleitern und ortsfeste Seilsicherungssysteme**
  sind bauliche oder Arbeitsmittel-Einrichtungen. Ihre Prüfung folgt § 14 BetrSichV
  und den Herstellerangaben, mit eigenen Fristen und eigener Befähigung.
- **Mobile Anschlageinrichtungen** nach EN 795 Typ B und E können PSA-Zubehör sein
  und werden mit der PSA geprüft.

Ein Prüfbericht über Auffanggurte deckt die Anschlagpunkte, an denen sie hängen,
nicht ab. Nach einem Absturz wird nach beiden gefragt.

## Die Kategorien der EU-Verordnung, und warum sie zählen

| Kategorie | Abgedeckte Risiken                                                                                                                                                                                                                                                                               | Was daraus folgt                                                            |
| --------- | ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------ | --------------------------------------------------------------------------- |
| I         | Geringe Risiken: oberflächliche mechanische Verletzung, Wasser, Kontakt mit heißen Oberflächen unter 50 °C, Sonneneinstrahlung, nicht extreme Witterung                                                                                                                                          | Selbsterklärung des Herstellers; Unterweisung                               |
| II        | Alle Risiken, die nicht I oder III sind                                                                                                                                                                                                                                                          | EU-Baumusterprüfung durch notifizierte Stelle                               |
| III       | Tödliche oder irreversible Risiken: gefährliche Stoffe, sauerstoffarme Atmosphären, biologische Arbeitsstoffe, ionisierende Strahlung, Hitze ab 100 °C, Kälte ab −50 °C, **Absturz**, Stromschlag, Ertrinken, Kettensägenschnitt, Hochdruckstrahl, Stich- und Schussverletzung, schädlicher Lärm | EU-Baumusterprüfung **und** Produktionsüberwachung. **Übung verpflichtend** |

Die Kategorie steht auf dem Produkt nicht drauf: sie ergibt sich aus der
EU-Konformitätserklärung und der Herstellerinformation. Sie entscheidet aber
darüber, ob eine Übung zu organisieren ist — und genau diese Angabe fehlt in
Händlerdatenblättern am häufigsten.

## Gebrauchsdauern in der Praxis

Keine deutsche Vorschrift legt eine Gebrauchsdauer fest. Sie kommt aus der
Herstellerinformation und schwankt zwischen Herstellern für dasselbe Produkt. Die
Größenordnungen unten dienen dazu, eine Auffälligkeit zu erkennen, **nicht dazu,
die Herstellerangabe zu ersetzen**:

| PSA                                   | Übliche Größenordnung (Herstellerangabe gilt)                                             |
| ------------------------------------- | ----------------------------------------------------------------------------------------- |
| Schutzhelm PE                         | Häufig 4 Jahre ab Ingebrauchnahme, teils 5 Jahre ab Herstellung im Lager                  |
| Schutzhelm ABS / PC                   | Oft länger, bis 8 bis 10 Jahre nach Hersteller                                            |
| Auffanggurt, Verbindungsmittel textil | Bei vielen Herstellern 8 bis 10 Jahre ab Herstellungsdatum, mit kürzerer Verwendungsdauer |
| Falldämpfer                           | Wie Auffanggurt; **sofortige Ablegereife** nach Auslösung                                 |
| Höhensicherungsgerät                  | Herstellerintervall, oft 2 bis 5 Jahre Werksprüfung                                       |
| Chemikalienschutzhandschuh            | Durchbruchzeit des Paars Handschuh/Stoff, oft in Minuten                                  |
| Atemschutzfilter                      | Haltbarkeitsdatum der versiegelten Packung, danach Gebrauchsdauer nach Öffnung            |
| Sicherheitsschuhe                     | Zustandsbezogen: Sohle, Kappe, Schaft. Kein theoretisches Datum                           |
| Otoplastiken                          | 3 bis 5 Jahre, mit Dichtsitzkontrolle                                                     |

**Die Lagerfalle.** Viele Herstellerangaben rechnen die Gebrauchsdauer **ab
Herstellungsdatum**, nicht ab Ingebrauchnahme. Ein günstig eingekaufter
Auslaufposten kann mit zwei bereits verbrauchten Jahren ankommen. Deshalb ist das
Herstellungsdatum — auf dem Etikett jeder PSA der Kategorie III vorhanden — beim
**Wareneingang** zu erfassen und nicht bei der ersten Prüfung.

## Was den Nachweis trägt

Der **Ausgabenachweis** je Beschäftigtem: was wann an wen ausgegeben wurde, in
welcher Größe, gegen welche Gefährdung, mit Unterschrift. Kein Paragraf schreibt
dieses Formular unter diesem Namen vor, aber es ist das Dokument, das gleichzeitig
die Bereitstellung, die Unterweisung und den **Fristbeginn** belegt.

Ohne diesen Startpunkt laufen alle drei Uhren undatiert.

Was ein brauchbarer Ausgabenachweis enthält:

- Name, Tätigkeit, Bereich;
- genaue Bezeichnung: Hersteller, Modell, **Kategorie**, Norm, Größe;
- **Seriennummer oder individuelle Kennzeichnung** für jede PSA mit
  wiederkehrender Prüfung — ohne sie ist keine Prüfhistorie einem Gegenstand
  zuzuordnen;
- Herstellungsdatum und Ausgabedatum;
- die Gefährdung, gegen die sie schützt, mit Verweis auf die Zeile der
  Gefährdungsbeurteilung;
- Datum der Unterweisung und, bei Kategorie III, der **Übung**;
- nächste Fälligkeit: Prüfung, Ende der Gebrauchsdauer;
- Unterschrift, die Empfang und Unterweisung belegt;
- ein Feld für **Rückgabe oder Ablegereife, mit Grund**.

Das letzte Feld wird übersehen und ist das, was rettet: eine ohne Grund
ausgesonderte PSA ist von einer verlorenen nicht zu unterscheiden — und ein
Auffanggurt, dessen Vernichtung nach einem Sturz nicht belegbar ist, ist ein
Auffanggurt, von dem man annehmen muss, dass er wieder auf einer Baustelle ist.

## Das Prüfbuch

Prüfergebnisse werden dokumentiert und aufbewahrt. Was ein Prüfbuch brauchbar
macht:

- ein Eintrag **je gekennzeichneter Ausrüstung**, nicht je Charge;
- Datum, Name und **Befähigung** des Prüfers;
- Ergebnis: in Ordnung, mit Beobachtung, Ablegereife — und der Grund;
- die Folgemaßnahme je Mangel, mit Termin;
- **Aufbewahrung nach dem Austausch der Ausrüstung.** Das bricht am häufigsten:
  eine durchgeführte Prüfung, deren Beleg mit der alten Datei verschwunden ist, ist
  für die Aufsicht eine Prüfung, die nicht stattgefunden hat.

## Branchenspezifisches

### Bauwirtschaft

Die Branche, in der die jährliche Prüfung am meisten trägt, weil **PSA gegen
Absturz** überall ist: Auffanggurte, Verbindungsmittel, Falldämpfer, mitlaufende
Auffanggeräte, Höhensicherungsgeräte. Jede Komponente ist eine eigene PSA mit
eigener Prüfung und eigener Gebrauchsdauer, und das System ist nie jünger als sein
ältestes Teil.

Eigene Punkte: die Trennung PSA / Anschlageinrichtung oben; Kopfschutz mit
elektrischer Isolierung bei Freileitungsnähe; Warnkleidung passend zur
Verkehrssicherung; und die Fremdfirmen — die Kontrolle, dass die PSA-Ausstattung
eines Nachunternehmers existiert und aktuell ist, gehört in den
Koordinationsprozess nach § 8 ArbSchG und BaustellV, nicht in Ihr Prüfbuch.

**Quarzhaltiger Staub** treibt die Atemschutzauswahl auf fast jeder Baustelle,
was das Atemschutzkonzept zu einem Bau- und nicht nur zu einem Industriethema
macht.

### Industrie und Produktion

Größere PSA-Vielfalt, weniger davon mit vorgeschriebener Prüffrist, also trägt das
Ganze auf internen Regeln. Die harten Fälle:

- **Chemikalienschutzhandschuhe** — der richtige Handschuh ergibt sich aus der
  Durchbruchzeit für genau dieses Paar Handschuh/Stoff, oft in Minuten. Ein
  allgemeiner „Chemikalienhandschuh" gegen ein benanntes Lösemittel ist eine
  Scheinkonformität und der häufigste Befund einer Gefahrstoffbegehung;
- **Störlichtbogen** — Schutzklasse aus der Berechnung der einfallenden Energie,
  nicht aus der Tätigkeitsbezeichnung. Ohne Berechnung ist die Auswahl geraten;
- **Gehörschutz** — die tatsächliche Dämmung hängt am Sitz, und ein schlecht
  sitzender Stöpsel dämmt weniger als nichts, weil er den Eindruck von Schutz
  erzeugt. Eine individuelle Dichtsitzkontrolle wiegt mehr als ein SNR-Katalog;
- **Atemschutz** — Filter haben zwei Fristen: Haltbarkeit der versiegelten
  Packung und Gebrauchsdauer nach Öffnung. Die zweite wird kaum verfolgt. Für
  Vollmasken und Gebläsegeräte kommt die arbeitsmedizinische Vorsorge nach ArbMedVV
  hinzu, sobald die Tragezeitbegrenzung erreicht wird.

### Logistik und Lager

Sicherheitsschuhe und Handschuhe dominieren, und für beide gibt es keine
Prüffrist — das gesamte Verfolgen ist Ihre Praxis. Reale Punkte:
Durchtrittsicherheit und Rutschhemmung auf nassem Glattboden, Handschuhe für
repetitives Kommissionieren ohne Greifverlust, Warnkleidung nach EN ISO 20471 in
Fahrbereichen, und Kälteschutz in Tiefkühlzonen, wo die Tragedauer selbst eine
Schutzmaßnahme ist.

### Gesundheitswesen und Pflege

Anderes Regime: die meiste PSA ist **Einwegprodukt**, damit fällt die Prüffrist
weg und die Versorgungssicherheit tritt an ihre Stelle. Eigene Punkte: FFP2/FFP3
mit Dichtsitzprüfung beim Anlegen und arbeitsmedizinischer Vorsorge bei
regelmäßigem Tragen; die Unterscheidung zwischen medizinischem
Untersuchungshandschuh und Chemikalienschutzhandschuh für Desinfektionsmittel und
Zytostatika, die dauernd verwechselt wird und enorm zählt; Augenschutz gegen
biologische Spritzer; und Schutzkleidung passend zur Tätigkeit nach TRBA 250.

### Landwirtschaft und Forst

Pflanzenschutz: Schutzanzug nach Typ 3, 4 oder 6 je nach Mittel und
Ausbringverfahren, Nitrilhandschuhe ausreichender Länge, Atemschutz meist A2P3,
Gesichtsschutz. Die Schwierigkeit ist die **Dekontamination**: ein schlecht
gewaschener mehrfach verwendbarer Pflanzenschutzanzug konzentriert die Exposition
statt sie zu senken, und die Herstellerinformation nennt die zulässige Anzahl
Waschzyklen. Dazu Schnittschutz für die Motorsäge — Kategorie III, also mit
Übung — sowie Gehör- und Vibrationsschutz.

## Was die Aufsicht prüft

- [ ] **Die Gefährdungsbeurteilung benennt die PSA**, und die vorhandene PSA
      entspricht der benannten.
- [ ] **Technische und organisatorische Maßnahmen wurden vorher geprüft** — mit
      Begründung, wo PSA die einzige Maßnahme bleibt.
- [ ] **PSA gegen Absturz hat eine Prüfung durch eine befähigte Person, nicht
      älter als zwölf Monate** — Lagerbestand eingeschlossen.
- [ ] **Die Befähigung des Prüfers ist dokumentiert**, ebenso die schriftliche
      Benennung.
- [ ] **Anschlageinrichtungen sind separat und passend geprüft.**
- [ ] **Prüfergebnisse sind je gekennzeichneter Ausrüstung dokumentiert**, mit
      Folgemaßnahmen.
- [ ] **Der Ausgabenachweis existiert und ist unterschrieben**, mit Seriennummern
      bei Kategorie III.
- [ ] **Unterweisung liegt vor, und bei Kategorie III auch die Übung.**
- [ ] **Die Herstellerinformationen sind verfügbar** und auf Deutsch.
- [ ] **Gebrauchsdauern werden verfolgt**, ab Herstellungsdatum wo das die Basis ist.
- [ ] **Die Kostenfreiheit ist gewahrt** — kein Abzug, keine Pauschale als Ersatz.
- [ ] **Gleichzeitig getragene PSA ist auf Verträglichkeit geprüft.**
- [ ] **Ablegereife ist mit Grund dokumentiert**, und nach einem Vorkommnis
      betroffene PSA ist nachweisbar aus dem Verkehr.
- [ ] **Die arbeitsmedizinische Vorsorge ist abgeleitet**, wo Atemschutz und
      Tragezeiten es auslösen.

## Formulierungsmuster

**Kopf eines Ausgabenachweises.**

> **Beschäftigter:** M. Weber — **Tätigkeit:** Instandhaltung — **Bereich:** Werk 2
> **Ausgegebene PSA:** Auffanggurt Hersteller X, Modell Y, **Kategorie III**, EN 361
> **Größe:** M/L — **Seriennummer:** 2024-04-118273
> **Herstellungsdatum:** 04/2024 — **Ausgabedatum:** 12.06.2025
> **Gefährdung:** Absturz — Zugang Mischerbühne und Dach.
> Gefährdungsbeurteilung Zeile MEC-07
> **Unterweisung:** 12.06.2025 — **Übung (Kat. III):** 12.06.2025, Hängeprobe
> durchgeführt, Sichtprüfung vom Träger selbst vorgenommen
> **Nächste Prüfung fällig:** bis 11.06.2026
> **Ende Gebrauchsdauer nach Herstellerangabe:** 04/2034
> **Unterschrift:** ______________ (belegt Empfang und Unterweisung)

**Zeile im Prüfbuch.**

> **12.05.2026** — Auffanggurt Nr. 2024-04-118273 — jährliche Prüfung —
> Prüfer: A. Martin, befähigte Person nach TRBS 1203, Qualifizierung PSAgA
> [Anbieter, Datum], schriftlich benannt am [Datum]
> **Ergebnis:** in Ordnung mit Beobachtung — Abrieb am linken Beinriemen, innerhalb
> der Herstellergrenzen
> **Maßnahme:** Austausch geplant zum 30.09.2026, Zwischenkontrolle 31.07.2026
> **Nächste Prüfung fällig:** bis 11.05.2027

**Notiz zur Ablegereife — vier Zeilen, die ein Problem verhindern.**

> **Datum:** 03.07.2026 — **PSA:** Auffanggurt Nr. 2024-04-118273
> **Grund:** Sturz am 02.07.2026 gehalten, Beschäftigter unverletzt. Falldämpfer
> ausgelöst. Ablegereife sofort, gemäß Herstellerinformation.
> **Vernichtung:** Gurtbänder durchtrennt, Entsorgung am 03.07.2026, bezeugt durch
> [Name]
> **Ersatz:** Auffanggurt Nr. 2026-06-224901 am 03.07.2026 ausgegeben,
> Ausgabenachweis fortgeschrieben

**Formulierungen, die nicht tragen.**

| Was oft dasteht           | Warum es nicht trägt                      | Was stattdessen                                                         |
| ------------------------- | ----------------------------------------- | ----------------------------------------------------------------------- |
| „PSA 2026 geprüft"        | Keine Ausrüstung, kein Datum, kein Prüfer | Eine Zeile je gekennzeichneter Ausrüstung mit exaktem Datum             |
| „Chemikalienhandschuhe"   | Der Handschuh hängt am Stoff              | „Nitril 0,4 mm, Durchbruchzeit > 240 min gegen [Stoff]"                 |
| „PSA-Unterweisung"        | Trennt Unterweisung und Übung nicht       | „Übung Auffanggurt mit Hängeprobe, 12.06.2025"                          |
| „Helme austauschen"       | Kein Kriterium, also nie erledigt         | „Helme mit Herstellung vor 06/2021: 14 Stück, Austausch bis 31.03.2026" |
| „Standardausstattung"     | Verknüpft die PSA mit keiner Gefährdung   | Verweis auf die Zeile der Gefährdungsbeurteilung                        |
| „laufend" / „nach Bedarf" | Ohne Datum wird nichts überfällig         | Kalenderdatum und benannte Person                                       |

## Wo es bricht

Die Tabellenverwaltung trägt bis zum zweiten Standort oder zur dritten PSA-Art.
Was bricht, ist nicht die Fristberechnung, sondern die **Warnung davor** — und die
Aufbewahrung der Prüfhistorie, nachdem die Ausrüstung ersetzt wurde. Eine
durchgeführte Prüfung, deren Beleg mit der alten Datei verschwunden ist, ist für
die Aufsicht eine Prüfung, die nicht stattgefunden hat.

Drei Symptome gehen dem Bruch immer voraus:

1. **Die Spalte „nächste Fälligkeit" wird von Hand gerechnet.** Sie ist damit
   irgendwo falsch, und niemand weiß wo.
2. **Der Lagerbestand steht nicht in der Datei.** Gelagerte PSA altert nach
   derselben Regel, und sie geht abgelaufen hinaus, sobald eine Stelle in Eile
   besetzt wird.
3. **Die Seriennummern fehlen.** Ohne individuelle Kennzeichnung lässt sich keine
   Prüfhistorie dem Gegenstand zuordnen, den jemand in der Hand hält — und genau
   das wird nach einem Unfall verlangt.

Das Mittel ist keine Software, sondern die Entscheidung, dass die Einheit der
Verfolgung die **gekennzeichnete Ausrüstung** ist und nicht die Katalognummer.
Alles andere folgt daraus, einschließlich der Frage, ob eine Tabelle noch reicht.
