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title: "Risikomatrix-Rechner für die Gefährdungsbeurteilung"
description: "Gefährdungen mit Schadensschwere × Eintrittswahrscheinlichkeit bewerten, mit ausgeschriebenen Skalen. § 5 ArbSchG schreibt keine Methode vor — diese ist gängige Praxis."
lede: "§ 5 ArbSchG verpflichtet zur Gefährdungsbeurteilung, sagt aber kein Wort darüber, wie zu bewerten ist. Die DGUV stellt Verfahren bereit und hält ausdrücklich fest, dass es daneben viele weitere gibt. Diese Seite bietet das gängigste an — und sagt dazu, dass es eines von vielen ist."
jurisdiction: "Deutschland"
locale: "de-DE"
publishedOn: 2026-09-06
reviewedOn: 2026-09-06
canonical: "https://safeally.net/de-de/werkzeuge/risikomatrix-rechner/"
downloads:
  - label: "Bewertungsvorlage je Arbeitsbereich"
    url: "https://safeally.net/downloads/risk-matrix/de-de/bewertungsvorlage-je-arbeitsbereich.xlsx"
    format: "xlsx"
    note: "Dreißig Zeilen, die Skalen als Auswahllisten, Stufe und erwartete Maßnahme berechnet — und ebenso viel Platz für die festgelegten Maßnahmen wie für den Punktwert."
sources:
  - label: "Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) — § 5 Beurteilung der Arbeitsbedingungen"
    url: "https://www.gesetze-im-internet.de/arbschg/__5.html"
    publisher: "Bundesministerium der Justiz"
  - label: "Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) — § 4 Allgemeine Grundsätze"
    url: "https://www.gesetze-im-internet.de/arbschg/__4.html"
    publisher: "Bundesministerium der Justiz"
  - label: "Risikomatrix nach Nohl (09/2020)"
    url: "https://www.dguv.de/medien/ifa/de/pra/container/pdf/risikomatrix-nohl.pdf"
    publisher: "DGUV / IFA"
  - label: "Handbuch Gefährdungsbeurteilung"
    url: "https://www.baua.de/DE/Themen/Arbeitsgestaltung/Gefaehrdungsbeurteilung/Handbuch-Gefaehrdungsbeurteilung/Grundlagenwissen/Grundlagenwissen.html"
    publisher: "BAuA"
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# Risikomatrix-Rechner für die Gefährdungsbeurteilung

§ 5 ArbSchG verpflichtet zur Gefährdungsbeurteilung, sagt aber kein Wort darüber, wie zu bewerten ist. Die DGUV stellt Verfahren bereit und hält ausdrücklich fest, dass es daneben viele weitere gibt. Diese Seite bietet das gängigste an — und sagt dazu, dass es eines von vielen ist.

Es gibt keine vorgeschriebene deutsche Bewertungsmethode.

§ 5 ArbSchG verpflichtet dazu, die für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen zu beurteilen und die erforderlichen Maßnahmen zu ermitteln. Wie bewertet wird, steht dort nicht. Die DGUV stellt unter anderem die Risikomatrix nach Nohl zur Verfügung und formuliert im selben Merkblatt, dass es „daneben eine Vielzahl weiterer Methoden zur Risikobewertung" gibt.

Das ist befreiend und unbequem zugleich. **Ihre Matrix muss nicht die richtige sein — sie muss begründbar sein.** Geprüft wird nicht die Zahl, sondern ob das Verfahren nachvollziehbar ist, ob es über die Jahre gleich bleibt, und ob eine hohe Bewertung zu einer Maßnahme mit Verantwortlichem und Termin führt.

## Die Matrix

Zwei Achsen, je vier Stufen, ein Produkt von 1 bis 16.

**Schadensschwere** — der wahrscheinlichste Ausgang, wenn der Schaden eintritt:

| Stufe                    | Wert | Bedeutung                                             |
| ------------------------ | ---- | ----------------------------------------------------- |
| Leichte Verletzung       | 1    | Erste Hilfe, Weiterarbeit möglich                     |
| Mittelschwere Verletzung | 2    | Ärztliche Behandlung, meldepflichtiger Unfall möglich |
| Schwere Verletzung       | 3    | Lange Arbeitsunfähigkeit, bleibende Schäden möglich   |
| Tod oder Katastrophe     | 4    | Todesfolge oder mehrere Schwerverletzte               |

**Eintrittswahrscheinlichkeit** — unter Berücksichtigung der bereits wirksamen Maßnahmen:

| Stufe       | Wert | Bedeutung                                               |
| ----------- | ---- | ------------------------------------------------------- |
| Sehr gering | 1    | Weder im Betrieb noch in der Branche bekannt            |
| Gering      | 2    | Andernorts vorgekommen, hier nicht                      |
| Mittel      | 3    | Hier vorgekommen, oder Beinahe-Unfälle gemeldet         |
| Hoch        | 4    | Tritt regelmäßig auf, oder die Exposition ist dauerhaft |

Und was das Produkt bedeutet:

| Stufe     | Wert    | Was folgt                                           |
| --------- | ------- | --------------------------------------------------- |
| Gering    | 1 – 2   | Beobachten, bei der Fortschreibung erneut prüfen    |
| Mittel    | 3 – 4   | Maßnahme einplanen, mit Verantwortlichem und Termin |
| Hoch      | 6 – 9   | Kurzfristig handeln, Übergangsmaßnahmen sofort      |
| Sehr hoch | 12 – 16 | Tätigkeit einstellen bis zum sicheren Zustand       |

⚠️ Diese Stufenbildung ist die Darstellung dieses Werkzeugs, keine Wiedergabe des DGUV-Merkblatts. Das dortige Nohl-Schema stuft in **drei** Risikostufen ein; es kursieren zudem Varianten mit vier. Wenn Sie sich auf ein bestimmtes Schema berufen wollen, nehmen Sie dessen Original und schreiben Sie es in Ihre Gefährdungsbeurteilung.

## Die Rangfolge der Maßnahmen entscheidet, nicht die Zahl

Das ist der Punkt, an dem eine Matrix sich am häufigsten gegen ihren Anwender wendet.

§ 4 ArbSchG gibt die allgemeinen Grundsätze vor, und sie sind eine Rangfolge: die Arbeit so gestalten, dass eine Gefährdung möglichst vermieden wird; **Gefahren an ihrer Quelle bekämpfen**; den Stand von Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene berücksichtigen; Maßnahmen sachgerecht verknüpfen; **individuelle Schutzmaßnahmen nachrangig zu anderen Maßnahmen**.

Eine mit 12 bewertete Gefährdung, die mit einem Schild und einer Unterweisung beantwortet wird, ist ein Befund — unabhängig davon, was die Rechnung ergibt. Eine mit 4 bewertete Gefährdung, die durch eine Änderung des Arbeitsplatzes beseitigt wird, ist gute Prävention.

Praktische Folgerung für dieses Werkzeug: bewerten Sie die Gefährdung, und schreiben Sie daneben, auf welcher Stufe der Rangfolge Ihre Maßnahme liegt und warum nicht höher. Diese eine Notiz ist mehr wert als die Zahl daneben.

## Zwei Fehler, die jede Bewertung entwerten

### Den denkbar schlimmsten Ausgang bewerten

Fast jede Gefährdung kann bei genügend Unglück tödlich enden. Wird durchgängig das Schlimmste bewertet, landet **alles bei Schwere 4**, die Matrix ordnet nichts mehr, und der Maßnahmenplan wird zu einer Liste ohne Reihenfolge — also zu einer Liste, die niemand abarbeitet.

Bewerten Sie den **normalerweise zu erwartenden** Ausgang. Katastrophale, aber sehr seltene Szenarien verschwinden dadurch nicht: sie gehören in eine eigene Betrachtung, nicht in ein Matrixfeld.

### Das Ausgangsrisiko statt des Restrisikos bewerten

Der spiegelbildliche Fehler. So zu bewerten, als gäbe es die vorhandenen Schutzmaßnahmen nicht, ergibt eine Landkarte der Ängste, keinen Maßnahmenplan: alles ist rot, auch das, was seit zehn Jahren sicher beherrscht wird.

Bewertet wird das **Restrisiko**. Das macht die Bewertung auch über die Zeit brauchbar: Eine zusätzliche Verriegelung senkt sie, und eine Kennzahl, die sich bewegt, wenn man handelt, ist die einzige, die etwas taugt. Das Ausgangsrisiko zusätzlich zu notieren ist sinnvoll — es zeigt, was die Schutzmaßnahme leistet und was bei ihrem Ausfall passiert —, aber es ist die zweite Spalte, nicht die erste.

## Wofür die Matrix nicht gemacht ist

Gefahrstoffe, Lärm, Vibration und körperliche Belastung haben eigene Beurteilungsverfahren mit Messgrößen und Grenzwerten — Arbeitsplatzgrenzwerte, Auslöse- und Expositionsgrenzwerte, anerkannte Beurteilungsverfahren. Wer sie in eine Schwere-mal-Wahrscheinlichkeit-Matrix presst, erhält eine Zahl ohne Aussagekraft, die obendrein mit den anderen vergleichbar aussieht.

Dasselbe gilt für die **psychische Belastung**, die seit 2013 ausdrücklich Gegenstand der Gefährdungsbeurteilung ist und dafür eigene, erprobte Instrumente hat. Eine 4 × 4-Matrix ist keines davon.

## Was um die Bewertung herum steht

Die Bewertung ist der kleinere Teil der Arbeit. Was verlangt wird, ist die **Gefährdungsbeurteilung** als Ganzes, und drei Dinge daran werden regelmäßig übersehen:

- **Die Dokumentationspflicht** trifft nach § 6 ArbSchG jeden Arbeitgeber. Dokumentiert werden das Ergebnis der Beurteilung, die festgelegten Maßnahmen und das Ergebnis ihrer Überprüfung. Der letzte Teil ist der, der fehlt: eine Maßnahme, deren Wirksamkeit nie geprüft wurde, ist eine halb erfüllte Pflicht.
- **Die Fortschreibung.** Bei Änderung der Arbeitsbedingungen, neuen Arbeitsmitteln, nach Unfällen — und regelmäßig, auch wenn sich nichts geändert hat, weil sich der Stand der Technik ändert.
- **Die Beteiligung.** Betriebsrat, Fachkraft für Arbeitssicherheit, Betriebsarzt und vor allem die Beschäftigten selbst. Was eine vom Schreibtisch aus erstellte Beurteilung am zuverlässigsten übersieht, ist das, was tatsächlich passiert, wenn die Anlage um drei Uhr nachts steht.

## Was das Werkzeug tut — und was nicht

Es wendet die Matrix an, färbt das Feld und exportiert das Ergebnis **samt Skalen**. Das ist Absicht: Eine Bewertung ohne ihre Skalen ist für niemanden nachvollziehbar, der nicht dabei war, und eine einzelne „9" in einer Spalte sagt sechs Monate später nichts mehr.

Es speichert nichts, sendet nichts und bewertet eine Gefährdung auf einmal. Eine vollständige Gefährdungsbeurteilung ist eine andere Aufgabe und braucht ein Medium, das mehrere hundert Zeilen trägt.

## Wenn Sie es besser machen

Diese Matrix ist Praxis, keine Vorschrift, und viele haben Besseres gebaut: eine dritte Achse für die Wirksamkeit vorhandener Maßnahmen, eine Schwereskala, die auf die Unfallkategorien der eigenen Branche kalibriert ist, eine Entscheidungsregel, die vor jeder Freigabe den Durchgang durch § 4 erzwingt.

Wenn Sie so etwas haben, ist es genau das, wofür es diese Seite gibt: sammeln und dem Fach zurückgeben.
