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PSA und Qualifikationen

Unterweisung

Auch genannt: Sicherheitsunterweisung · Erstunterweisung · § 12 ArbSchG

Die Anweisung und Erläuterung des Arbeitgebers zu den Gefährdungen und Schutzmaßnahmen am konkreten Arbeitsplatz — vor Aufnahme der Tätigkeit, bei jeder Veränderung und danach in regelmäßigen Abständen, mindestens jährlich.
Rechtsraum
Deutschland
Zuletzt geprüft

Die Unterweisung ist die am häufigsten geprüfte und am schlechtesten belegte Pflicht des Arbeitsschutzes. § 12 ArbSchG verlangt sie vor Aufnahme der Tätigkeit, und danach bei Veränderungen im Aufgabenbereich, bei Einführung neuer Arbeitsmittel oder Technologien, nach einem Unfall — und im Übrigen in regelmäßigen Abständen. Für Jugendliche gilt ein halbjährlicher Rhythmus.

Was das praktisch bedeutet

  • Sie ist arbeitsplatzbezogen. Eine allgemeine Jahresunterweisung für den gesamten Standort erfüllt die Pflicht für keinen einzelnen Arbeitsplatz vollständig; sie ist der Rahmen, nicht der Inhalt.
  • Sie findet während der Arbeitszeit statt und ist für die Beschäftigten kostenfrei.
  • Fremdfirmen sind einzubeziehen. Der Arbeitgeber hat sich zu vergewissern, dass Beschäftigte anderer Unternehmen angemessene Anweisungen zu den Gefährdungen in seinem Betrieb erhalten haben.
  • Dokumentiert wird der Inhalt, nicht nur die Teilnahme. Thema, Datum, Dauer, Unterweisende Person, verwendete Betriebsanweisungen und Teilnehmende. Eine Liste mit Unterschriften ohne Themenangabe belegt eine Anwesenheit.
  • Der Nachweis gehört in dieselbe Fristenübersicht wie Prüffristen, arbeitsmedizinische Vorsorge und PSA-Prüfungen — sonst fällt er als Erstes hinten herunter.

Was sie nicht ist

Keine Schulung im Sinne einer Qualifikation. Ein Staplerschein, eine Befähigung zum Elektrofachhelfer oder eine Ausbildung zum Ersthelfer sind Qualifikationen mit eigenen Regeln; die Unterweisung setzt darauf auf.

Kein E-Learning-Nachweis für sich genommen. Elektronische Formate sind zulässig, aber der arbeitsplatzbezogene Teil und die Möglichkeit zur Rückfrage müssen erkennbar bleiben — sonst ist es eine Information, keine Unterweisung.

Und keine französische formation à la sécurité im rechtlichen Sinn. Der französische Code du travail kennt eine Einweisungspflicht ohne festen Jahresrhythmus, dafür mit eigenen Anlässen; Italien schreibt Stundenzahlen und Auffrischungen nach einem Abkommen zwischen Staat und Regionen vor. Ein konzernweiter Unterweisungsplan, der die deutsche Jahresfrist überall anwendet, trifft in keinem der beiden Länder genau die Pflicht.

Quellen

Primärtexte, geprüft zum oben genannten Datum. Wenn einer dieser Links umgezogen ist, sagen Sie uns Bescheid.

Der Leitfaden dazu

PSA: Prüffristen, Ablaufdaten und Austausch

Das passende Werkzeug

PSA-Prüffristen und Schulungsfristen berechnen