Eine Kennzahl mit einer Formel aus einer Zeile — und trotzdem der häufigste Streitpunkt in jedem Arbeitsschutzausschuss, in dem mehr als ein Standort sitzt.
Der Grund ist selten die Rechnung. Er liegt in der Frage, was überhaupt in den Zähler gehört. In Deutschland beantwortet diese Frage nicht der Betrieb, sondern das Sozialgesetzbuch, und die Antwort lautet: mehr als drei Ausfalltage. Alles darunter existiert in der amtlichen Statistik nicht. Wer das übersieht, vergleicht seine Zahlen mit Werten, die eine andere Grundgesamtheit beschreiben — und wundert sich, warum der eigene Betrieb angeblich dreimal so schlecht dasteht wie die Branche.
Dieser Rechner arbeitet mit den DGUV-Definitionen und schreibt die Formel neben jedes Ergebnis.
Die drei Kennzahlen
Die DGUV weist das Unfallgeschehen über drei Größen aus, die sich nicht gegenseitig ersetzen.
| Kennzahl | Formel | Bezugsgröße |
|---|---|---|
| 1000-Mann-Quote | (meldepflichtige Unfälle × 1.000) ÷ Vollarbeiter | Personen |
| Unfälle je 1 Mio. Arbeitsstunden | (meldepflichtige Unfälle × 1.000.000) ÷ Arbeitsstunden | Exposition |
| Neue Arbeitsunfallrenten je 1.000 Vollarbeiter | (neue Renten × 1.000) ÷ Vollarbeiter | Schwere |
Die ersten beiden messen dasselbe Ereignis, nur gegen eine andere Bezugsgröße. Die dritte misst etwas völlig anderes und ist die einzige, die etwas über die Schwere aussagt.
Die 1000-Mann-Quote ist die Zahl, die in Deutschland gesprochen wird. Die DGUV formuliert es so: „Zur Beurteilung des durchschnittlichen Unfallrisikos werden die Arbeitsunfälle auf je 1.000 Vollzeitäquivalente bezogen.” Sie ist leicht zu erklären und leicht misszuverstehen, weil sie durch Köpfe teilt — genauer: durch rechnerische Köpfe.
Die Stundenkennziffer bezieht das Geschehen auf die tatsächliche Exposition. Sie ist die belastbarere der beiden, sobald Teilzeit, Schichtmodelle oder Leiharbeit ins Spiel kommen. Sie sieht außerdem einer französischen oder italienischen Häufigkeitsziffer täuschend ähnlich — dazu weiter unten mehr, denn genau daraus entsteht der teuerste Fehler.
Die Meldeschwelle: mehr als drei Tage
Ein meldepflichtiger Unfall ist nach der DGUV-Definition „ein Arbeits- oder Wegeunfall, der zu einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Tagen oder zum Tod führt.”
Das ist keine Statistikkonvention, sondern die Anzeigepflicht aus § 193 SGB VII: Der Unternehmer zeigt den Unfall dem Unfallversicherungsträger an, wenn Versicherte getötet oder so verletzt werden, dass sie mehr als drei Tage arbeitsunfähig sind. Die Anzeige ist binnen drei Tagen zu erstatten, nachdem der Unternehmer Kenntnis erlangt hat.
Zwei Details, an denen sich die Praxis regelmäßig verrechnet:
- Der Unfalltag zählt bei der Fristberechnung nicht mit. Die drei Tage beginnen danach.
- Samstage, Sonntage und Feiertage zählen mit. Ein Unfall am Donnerstag mit Arbeitsunfähigkeit bis Montag ist meldepflichtig, auch wenn davon nur zwei Arbeitstage betroffen waren.
Für die Kennzahl heißt das: Ein Unfall mit zwei Ausfalltagen ist real, gehört ins Verbandbuch, gehört in Ihre interne Auswertung — und taucht in der 1000-Mann-Quote nicht auf. Wenn Sie intern alle Unfälle mit Ausfallzeit zählen, führen Sie eine zweite Kennzahl, und Sie geben ihr einen anderen Namen. Eine „1000-Mann-Quote”, die auch Zwei-Tage-Fälle enthält, ist keine.
Arbeitsunfall und Wegeunfall werden getrennt geführt
Die DGUV weist Arbeitsunfälle und Wegeunfälle getrennt aus, und die betrieblichen Kennzahlen sollten das ebenso tun. Der Weg zur Arbeit steht nicht unter Ihrer Weisung; ihn in dieselbe Quote zu mischen, macht die Zahl gegenüber jeder Präventionsmaßnahme unempfindlich, die Sie im Betrieb ergreifen können.
Vollarbeiter: nicht die Kopfzahl
Der Nenner der 1000-Mann-Quote ist nicht die Zahl der Beschäftigten. Ein Vollzeitäquivalent entspricht nach der DGUV-Definition „der durchschnittlich von einer vollbeschäftigten Person im produzierenden Gewerbe und Dienstleistungsbereich tatsächlich geleisteten Arbeitsstundenzahl pro Jahr.”
Praktisch heißt das:
- Zwei Halbtagskräfte sind ein Vollarbeiter, nicht zwei.
- Unterjährige Ein- und Austritte werden anteilig gerechnet.
- Gerechnet wird über tatsächlich geleistete Stunden, nicht über vertragliche. Urlaub, Krankheit und Feiertage sind keine Exposition.
Und die Frage, die auf jedem Industriestandort auftaucht: Leiharbeitnehmer. Versicherungsrechtlich ist der Verleiher der Arbeitgeber, der Unfall erscheint in dessen Statistik und dessen Beitrag. Für die betriebliche Kennzahl gilt trotzdem die Regel, die jede Diskussion beendet: Zähler und Nenner müssen dieselbe Grundgesamtheit beschreiben. Wer Unfälle von Leihkräften mitzählt, muss ihre Stunden mitzählen. Wer ihre Stunden herausnimmt, muss ihre Unfälle herausnehmen. Beides ist vertretbar; die Mischung ist es nicht.
Die Rentenquote: der deutsche Schweregradindikator
Die DGUV veröffentlicht keine Ausfalltagequote. Wo eine französische oder spanische Statistik einen Schweregrad aus verlorenen Tagen bildet, arbeitet das deutsche System mit neuen Arbeitsunfallrenten: Fällen, deren Folgen im Berichtsjahr „erstmals zu einer Entschädigung in Form einer Rente bzw. Abfindung oder zur Zahlung von Sterbegeld” geführt haben.
Das ist ein anderer Zugriff auf dieselbe Frage, und er hat drei Eigenschaften, die man kennen muss:
Er misst Ausnahmen, keine Trends. In einem einzelnen Betrieb ist die Rentenquote fast immer null und springt dann auf einen Wert, der jahrelang nachwirkt.
Er hinkt weit hinterher. Eine Rente wird nach Abschluss des Heilverfahrens festgesetzt — häufig zwei Jahre und mehr nach dem Ereignis. Die Quote des Berichtsjahres beschreibt Unfälle, die längst nicht mehr im aktuellen Gespräch sind.
Er ist unvergleichbar mit einem Ausfalltagemaß. Wer einen deutschen Betrieb an einem französischen taux de gravité misst, vergleicht dauerhafte Erwerbsminderung mit Kalendertagen. Die beiden Zahlen beantworten nicht dieselbe Frage.
Wer betrieblich einen Schweregrad braucht — und der Bedarf ist berechtigt —, führt zusätzlich eine eigene Ausfalltagekennziffer und nennt sie beim Namen: eine betriebliche Kennzahl, kein DGUV-Wert.
Womit die Zahl verglichen werden darf
Mit der Quote Ihrer eigenen Berufsgenossenschaft, und zwar aus deren aktueller Veröffentlichung. Die Unterschiede zwischen den Branchen sind größer als jede Jahresschwankung innerhalb einer Branche; ein Vergleich mit dem gewerblichen Gesamtdurchschnitt sagt über einen Baubetrieb nichts.
Nicht mit einer ausländischen Kennzahl. Das ist der Punkt, an dem dieser Rechner sich ausdrücklich weigert, umzurechnen — und der Grund ist nicht Pedanterie:
- Ein französischer taux de fréquence zählt Unfälle ab dem ersten Ausfalltag, bezogen auf eine Million Stunden. Gleiche Formel wie die deutsche Stundenkennziffer, deutlich größere Grundgesamtheit im Zähler.
- Eine kanadische lost-time claim rate zählt anerkannte Versicherungsfälle je 100 Vollzeitäquivalente — eine Entscheidung des Versicherers, Wochen nach dem Ereignis getroffen.
- Ein nordamerikanischer TRIR bezieht sich auf 200.000 Stunden und zählt alles oberhalb der Ersten Hilfe, mit oder ohne Ausfallzeit.
Kein Umrechnungsfaktor repariert einen Definitionsunterschied. In internationalen Konzernen entsteht daraus regelmäßig eine konsolidierte Konzernkennzahl, die aus vier verschiedenen Fragen einen Mittelwert bildet — und genau diese Zahl landet dann im Nachhaltigkeitsbericht.
Was die Kennzahl nicht sagt
Sie misst nicht Sicherheit, sondern gemeldete Unfälle. Sobald eine Quote Zielgröße einer Prämie wird, misst sie das Meldeverhalten mit. Das ist keine Unterstellung, sondern die bekannteste Nebenwirkung kennzahlengesteuerter Arbeitsschutzprogramme.
Sie ist bei kleinen Betrieben instabil. Bei 60 Vollarbeitern bedeutet ein einziger meldepflichtiger Unfall eine Quote von 16,7 — und kein Unfall bedeutet 0. Dazwischen gibt es nichts. Unter einigen hundert Vollarbeitern ist eine Jahresquote ein schwaches Signal und eine Monatsquote gar keines.
Sie sagt nichts über Berufskrankheiten. Lärmschwerhörigkeit, Hauterkrankungen, Muskel-Skelett-Erkrankungen und psychische Belastung laufen über einen völlig anderen Weg und über andere Zeiträume. In vielen Betrieben liegt dort der größere Teil des tatsächlichen Schadens.
Sie ist blind für das, was fast passiert wäre. Beinahe-Unfälle sind die Ereignisse, die die nächsten vorhersagen, und sie kommen in keiner dieser drei Kennzahlen vor. Ein Kennzahlenblatt, das nur aus Quoten besteht, beschreibt ausschließlich die Vergangenheit.
Häufige Fragen
Zählen Unfälle ohne Ausfallzeit mit?
Nicht in den meldepflichtigen Unfällen. Erfassen sollten Sie sie trotzdem — sie sind ohnehin nach DGUV Vorschrift 1 zu dokumentieren, und ihr Verhältnis zu den meldepflichtigen Fällen ist einer der besseren Hinweise darauf, ob im Betrieb überhaupt gemeldet wird.
Über welchen Zeitraum rechnen?
Das Kalenderjahr für den Vergleich mit BG-Werten, rollierend über zwölf Monate für die Steuerung. Der Jahreswechsel setzt sonst einen Zähler zurück, den die Realität nicht zurücksetzt.
Wie werden Ausfalltage über den Jahreswechsel behandelt?
Sie zählen in der Periode, in der sie anfallen. Für die 1000-Mann-Quote ist das ohne Belang — dort zählt der Unfall, nicht seine Dauer —, für eine betriebliche Ausfalltagekennziffer aber sehr wohl.
Wie wird ein Rückfall gezählt?
Als Folge des ursprünglichen Unfalls, nicht als neuer Fall. Er erhöht die Ausfallzeit, nicht den Zähler der Quote.
Zählen Unfälle von Fremdfirmen auf unserem Gelände mit?
Nicht in Ihrer Quote — die Fremdfirma hat einen eigenen Unternehmer, eine eigene BG und einen eigenen Beitrag. Viele Auftraggeber führen zusätzlich eine standortbezogene Kennzahl über alle Firmen auf dem Gelände. Das ist gute Präventionspraxis und eine andere Zahl; sie braucht einen eigenen Namen.
Hat die Quote Einfluss auf den BG-Beitrag?
Mittelbar. Der Beitrag folgt der Gefahrtarifstelle und dem Entgelt, und die Berufsgenossenschaften betreiben zusätzlich ein Beitragsausgleichsverfahren mit Zuschlägen und Nachlässen, das an das eigene Unfallgeschehen anknüpft. Die Ausgestaltung unterscheidet sich zwischen den BGen erheblich — die Regeln Ihrer eigenen BG sind die einzigen, die für Sie gelten, und sie stehen in deren Satzung.
Wichtig für das Gespräch mit der Geschäftsführung: Der Zusammenhang ist zeitversetzt und nicht linear. Ein besseres Jahr senkt den Beitrag des Folgejahres nicht.
Was als Nachweis aufzubewahren ist
Eine Kennzahl, deren Weg niemand nachvollziehen kann, hält keiner Nachfrage stand. Pro Berichtszeitraum:
- Die Stundenaufstellung samt Quelle und Abgrenzung: Zeitwirtschaft oder Lohnabrechnung, Leiharbeit enthalten oder nicht, welche Standorte.
- Die Unfallliste mit Unfalltag, Beginn und Ende der Arbeitsunfähigkeit und dem Kennzeichen meldepflichtig ja/nein.
- Die Unfallanzeigen nach § 193 SGB VII, mit Eingangsbestätigung.
- Die Dokumentation der Erste-Hilfe-Leistungen nach § 24 Abs. 6 DGUV Vorschrift 1 — Verbandbuch oder Meldeblock, fünf Jahre aufzubewahren. Es handelt sich um personenbezogene Gesundheitsdaten: die Unterlagen gehören vertraulich verwahrt, nicht offen in den Verbandkasten.
- Die Methodennotiz. Drei Zeilen, die festhalten, was gezählt wird und was nicht.
Die letzte Zeile ist die, die regelmäßig fehlt, und die einzige, die eine Zeitreihe über zehn Jahre wertvoll macht. Eine Reihe, die dreimal mit unterschiedlicher Abgrenzung gerechnet wurde, ist keine Reihe, sondern drei kurze Reihen hintereinander — und niemand wird je wissen, welcher der Brüche eine Verbesserung war.
Wenn Sie es besser machen
Diese Seite beschreibt die gängige Praxis auf Basis der DGUV-Definitionen. Sie beschreibt nicht die einzig mögliche. Wenn Sie eine Abgrenzung gefunden haben, die im Konzernvergleich standhält, eine Ausfalltagekennziffer, die Ihre Branche wirklich abbildet, oder eine Auswertung, die Beinahe-Unfälle sinnvoll einbezieht — genau dafür ist diese Seite gemacht: sammeln und für alle anderen wieder veröffentlichen.