Wahrscheinlich suchen Sie eine Zahl: „Ein Arbeitsunfall kostet im Schnitt X Euro.” Diese Seite liefert sie nicht, und zwar absichtlich.
Nicht weil es keine solchen Zahlen gäbe — es kursieren viele —, sondern weil ein Durchschnittswert die erste ernsthafte Rückfrage aus dem Controlling nicht übersteht, und die lautet: „Woher kommt das?“ Ein bundesweiter Mittelwert über alle Branchen, alle Schweregrade und alle Betriebsgrößen sagt nichts über den Unfall, über den Sie sprechen.
Was diese Rückfrage übersteht, ist eine Liste von Zeilen, die das Gegenüber einzeln diskutieren kann. Sie zu bauen dauert länger. Sie ist die einzige Fassung, die ein Budget bekommt.
Sechs Wochen Entgeltfortzahlung: der deutsche Sonderposten
Nach § 3 EntgFG behält ein Beschäftigter, der durch unverschuldete Arbeitsunfähigkeit an der Arbeitsleistung verhindert ist, den Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber bis zur Dauer von sechs Wochen — und das gilt auch beim Arbeitsunfall.
Drei Punkte, die diese Zeile zur wichtigsten der Aufstellung machen:
Sie fällt sofort an. Nicht in zwei Jahren über einen Beitragsbescheid, sondern in der nächsten Entgeltabrechnung.
Sie ist nicht versichert. Die gesetzliche Unfallversicherung übernimmt erst danach, mit dem Verletztengeld. Die ersten sechs Wochen bleiben in voller Höhe beim Betrieb.
Sie skaliert mit dem Lohn, nicht mit der Schwere. Ein Facharbeiter mit sechs Wochen Ausfall kostet mehr als eine Hilfskraft mit sechs Wochen Ausfall — was in einer Kennzahl wie der 1000-Mann-Quote überhaupt nicht sichtbar wird, und was ein Controlling sofort versteht.
Rechnen Sie Bruttoentgelt plus Arbeitgeberanteile für die tatsächliche Ausfalldauer, höchstens sechs Wochen. Das ist der Betrag, mit dem jedes Gespräch über Wirtschaftlichkeit anfangen sollte.
Der Beitrag: § 162 SGB VII, und was Ihre Satzung daraus macht
Nach dem Unfall wirkt der zweite Mechanismus: das Beitragsausgleichsverfahren. Die gewerblichen Berufsgenossenschaften müssen nach § 162 SGB VII unter Berücksichtigung der anzuzeigenden Versicherungsfälle Zuschläge auferlegen oder Nachlässe gewähren. Die Höhe bemisst sich nach Zahl, Schwere oder Aufwendungen für die Versicherungsfälle — oder nach mehreren dieser Größen zusammen.
Zwei Dinge, die man vor einer Präsentation wissen sollte:
Die Ausgestaltung steht in der Satzung Ihrer eigenen BG. Sie unterscheidet sich zwischen den Berufsgenossenschaften erheblich: manche gewichten die Zahl der Fälle, andere die Aufwendungen. Nur die Regel Ihrer BG gilt für Sie, und sie steht nicht in einem Blogbeitrag.
Die Satzung kann Fälle ausnehmen — etwa Versicherungsfälle infolge höherer Gewalt oder durch alleiniges Verschulden betriebsfremder Personen, Wegeunfälle und Berufskrankheiten. Wer seine Zahlen ohne diese Ausnahmen rechnet, rechnet zu pessimistisch.
Und wie überall: der Effekt kommt zeitversetzt. Ein gutes Jahr senkt nicht den Beitrag des Folgejahres. Das Gegenteil zu behaupten kostet Sie beim nächsten Antrag die Glaubwürdigkeit.
Der Multiplikator, und warum er hier fehlt
Sie kennen die Regel: „Indirekte Kosten sind das Drei- bis Fünffache der direkten.” Sie steht in Schulungsunterlagen, in Broschüren, in Lieferantenpräsentationen.
Sie hat zwei Probleme.
Sie ist schlecht belegt. Sie geht auf alte Arbeiten in industriellen Zusammenhängen und Versicherungssystemen zurück, die nicht die heutigen sind. Was einmal irgendwo gemessen wurde, ist durch Wiederholung zur universellen Konstante geworden.
Und sie entwaffnet Sie. Eine Summe, die durch Multiplikation mit vier entsteht, fällt mit einem Satz: Man muss nur den Faktor bestreiten. Eine Summe aus zwölf Zeilen wird Zeile für Zeile diskutiert, und wenn drei gestrichen werden, bleiben neun.
Deshalb verlangt dieser Rechner, jede Position einzeln zu beziffern.
Was dem Unfall nie zugeordnet wird
Die Untersuchungszeit. Führungskraft, Fachkraft für Arbeitssicherheit, Betriebsrat, Geschäftsführung, gegebenenfalls Betriebsarzt. Eine ernsthafte Untersuchung eines meldepflichtigen Unfalls sind leicht mehrere Dutzend Stunden. Zu Vollkosten je Stunde bewerten: es ist Zeit, die anderswo fehlt.
Der Melde- und Verwaltungsaufwand. Die Unfallanzeige nach § 193 SGB VII ist binnen drei Tagen zu erstatten — das ist nicht der Aufwand. Der Aufwand ist der Schriftwechsel danach, über Monate.
Die Einarbeitung der Ersatzkraft. Anleitungszeit, geringere Leistung, Ausschuss und Nacharbeit. Auf einem Facharbeiterplatz rechnet man in Wochen.
Die Störung des Ablaufs. Anlagenstillstand, Lieferverzug, Vertragsstrafen, Umplanung. In der Produktion fast immer die größte Position — und fast nie beziffert, weil sie in den Produktionskennzahlen untergeht.
Die Wirkung auf das Team. Leistungsrückgang, Fehlzeiten in den Folgewochen, Fluktuation. Schwer zu beziffern, was kein Grund für eine Null ist. Setzen Sie einen niedrigen Schätzwert an und sagen Sie, dass es einer ist: eine als Schätzung ausgewiesene Zahl ist glaubwürdig, eine als Tatsache präsentierte nicht.
Die Entscheidungsvorlage bauen
Der Rechner stellt vier Fragen, und die dritte trägt alles.
- Wie viele vergleichbare Unfälle pro Jahr? Bleiben Sie niedrig.
- Was kostet die Maßnahme einmalig? Ausrüstung, Installation, Planung, Schulung.
- Welche Reduzierung erwarten Sie? Die schwächste Zahl der Seite, und sie ist Ihre. Sagen Sie, woher sie kommt: eine Herstelleraussage und ein an einer Pilotlinie gemessenes Ergebnis sind nicht derselbe Beleg. Wenn Sie es nicht wissen, nehmen Sie bewusst einen pessimistischen Wert und zeigen Sie, dass die Rechnung trotzdem aufgeht — das überzeugt weit mehr als ein optimistisches Szenario.
- Was kostet sie jährlich? Wartung, Verbrauchsmaterial, Prüfungen und die Zeit, die die Maßnahme dem Arbeitsablauf hinzufügt. Der letzte Punkt wird immer vergessen und entscheidet darüber, ob die Maßnahme in einem halben Jahr umgangen wird.
Die Amortisation, die dabei herauskommt, ist keine Prognose. Sie macht die Annahmen sichtbar, die sonst unausgesprochen blieben — und lässt sie diskutieren, was genau der Zweck einer Vorlage ist.
Drei Argumente, die schwerer wiegen als die Zahl
Was sich nicht nachholen lässt. Ein schwerer Unfall ist keine Ausgabe, sondern ein Bruch: eine Person, die nicht an denselben Arbeitsplatz zurückkehrt, ein Team, das zugesehen hat, eine Besichtigung durch die Aufsicht, gelegentlich ein Strafverfahren. Keine Tabelle drückt das aus, und es muss getrennt gesagt werden.
Der Branchenvergleich. Die DGUV weist Unfallquoten je Berufsgenossenschaft aus. Sich einzuordnen wirkt stärker als ein absoluter Betrag.
Die Kosten des Nichtstuns, mit Datum. Eine Vorlage, die sagt „dieses Risiko hat uns letztes Jahr X gekostet und wird uns dieses Jahr wieder X kosten, wenn sich nichts ändert”, hat eine Frist. Eine Vorlage ohne Frist wird vertagt.
Was das Werkzeug nicht tut
Es ist kein Angebot. Es addiert, was Sie eingeben, und kennt weder Ihren Tarifvertrag noch Ihren Gefahrtarif noch die Kostenstellenlogik Ihres Controllings.
Es speichert nichts und sendet nichts: Die Beträge verlassen Ihren Browser nicht. Das zählt hier mehr als anderswo, weil es Zahlen sind, die vor der Entscheidung besser nicht kursieren.
Und es ersetzt Ihr Controlling nicht. Der beste Gebrauch dieser Seite ist, eine Liste von Positionen daraus mitzunehmen und die echten Beträge dort zu holen, wo sie liegen — mit einem nützlichen Nebeneffekt: die Beteiligten werden Teil der Vorlage.
Wenn Sie es besser machen
Diese Seite beschreibt eine Art zu rechnen, nicht die einzige. Unfallkosten sind genau das Feld, auf dem diejenigen, die Budgets bekommen, eigene Verfahren entwickelt haben: eine mit dem Controlling abgestimmte Vorlage, ein einmal ausgehandelter Vollkostensatz je Stunde, eine Kennzahl, die die kumulierten Aufwendungen statt der Fallzahl verfolgt.
Wenn Sie so etwas haben und es zu Unterschriften führt, ist es genau das, wofür es diese Seite gibt.