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Gefährdungen beurteilen

Risikomatrix-Rechner für die Gefährdungsbeurteilung

§ 5 ArbSchG verpflichtet zur Gefährdungsbeurteilung, sagt aber kein Wort darüber, wie zu bewerten ist. Die DGUV stellt Verfahren bereit und hält ausdrücklich fest, dass es daneben viele weitere gibt. Diese Seite bietet das gängigste an — und sagt dazu, dass es eines von vielen ist.

Rechtsraum
Deutschland
Zuletzt geprüft

Optional, und verlässt Ihren Browser nie. Dient nur der Benennung des Exports.

Der wahrscheinlichste Ausgang, wenn der Schaden eintritt — nicht der denkbar schlimmste, sonst endet alles bei 4.

Unter Berücksichtigung der bereits wirksamen Schutzmaßnahmen — bewertet wird das Restrisiko.

Ergebnis

  • Risikostufe

    Schadensschwere × Eintrittswahrscheinlichkeit

    —

Die Matrix

Ihr Feld ist umrandet. Das ist das Bild, das in der Gefährdungsbeurteilung landet — und der Grund, die Skalen danebenzuhalten.

Schadensschwere × Eintrittswahrscheinlichkeit — Schadensschwere × Eintrittswahrscheinlichkeit
Schadensschwere ↓ / Eintrittswahrscheinlichkeit → Sehr gering Gering Mittel Hoch
Leichte Verletzung 1 Gering 2 Gering 3 Mittel 4 Mittel
Mittelschwere Verletzung 2 Gering 4 Mittel 6 Hoch 8 Hoch
Schwere Verletzung 3 Mittel 6 Hoch 9 Hoch 12 Sehr hoch
Tod oder Katastrophe 4 Mittel 8 Hoch 12 Sehr hoch 16 Sehr hoch

Die Skalen, vollständig

Wiedergegeben, damit eine Bewertung von jemandem nachvollzogen werden kann, der nicht dabei war. Eine Bewertung ohne dokumentierte Skalen lässt sich nicht verteidigen.

Schadensschwere

Stufe Wert Bedeutung
Leichte Verletzung 1 Erste Hilfe, Weiterarbeit möglich.
Mittelschwere Verletzung 2 Ärztliche Behandlung, meldepflichtiger Unfall möglich.
Schwere Verletzung 3 Lange Arbeitsunfähigkeit, bleibende Schäden möglich.
Tod oder Katastrophe 4 Todesfolge oder mehrere Schwerverletzte.

Eintrittswahrscheinlichkeit

Stufe Wert Bedeutung
Sehr gering 1 Weder im Betrieb noch in der Branche bekannt.
Gering 2 Andernorts vorgekommen, hier nicht.
Mittel 3 Hier vorgekommen, oder Beinahe-Unfälle gemeldet.
Hoch 4 Tritt regelmäßig auf, oder die Exposition ist dauerhaft.

Risikostufe

Stufe Wert Was daraus folgt
Gering 1 – 2 Beobachten. Dokumentieren und zur nächsten Fortschreibung erneut prüfen.
Mittel 3 – 4 Maßnahme einplanen. Mit Verantwortlichem und Termin, nicht als „aufpassen“.
Hoch 6 – 9 Kurzfristig handeln. Übergangsmaßnahmen sofort, wenn die endgültige Lösung dauert.
Sehr hoch 12 – 16 Tätigkeit einstellen, bis der sichere Zustand hergestellt ist.

So wird gerechnet

Es gibt keine vorgeschriebene deutsche Bewertungsmethode.

§ 5 ArbSchG verpflichtet dazu, die für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen zu beurteilen und die erforderlichen Maßnahmen zu ermitteln. Wie bewertet wird, steht dort nicht. Die DGUV stellt unter anderem die Risikomatrix nach Nohl zur Verfügung und formuliert im selben Merkblatt, dass es „daneben eine Vielzahl weiterer Methoden zur Risikobewertung” gibt.

Das ist befreiend und unbequem zugleich. Ihre Matrix muss nicht die richtige sein — sie muss begründbar sein. Geprüft wird nicht die Zahl, sondern ob das Verfahren nachvollziehbar ist, ob es über die Jahre gleich bleibt, und ob eine hohe Bewertung zu einer Maßnahme mit Verantwortlichem und Termin führt.

Die Matrix

Zwei Achsen, je vier Stufen, ein Produkt von 1 bis 16.

Schadensschwere — der wahrscheinlichste Ausgang, wenn der Schaden eintritt:

Stufe Wert Bedeutung
Leichte Verletzung 1 Erste Hilfe, Weiterarbeit möglich
Mittelschwere Verletzung 2 Ärztliche Behandlung, meldepflichtiger Unfall möglich
Schwere Verletzung 3 Lange Arbeitsunfähigkeit, bleibende Schäden möglich
Tod oder Katastrophe 4 Todesfolge oder mehrere Schwerverletzte

Eintrittswahrscheinlichkeit — unter Berücksichtigung der bereits wirksamen Maßnahmen:

Stufe Wert Bedeutung
Sehr gering 1 Weder im Betrieb noch in der Branche bekannt
Gering 2 Andernorts vorgekommen, hier nicht
Mittel 3 Hier vorgekommen, oder Beinahe-Unfälle gemeldet
Hoch 4 Tritt regelmäßig auf, oder die Exposition ist dauerhaft

Und was das Produkt bedeutet:

Stufe Wert Was folgt
Gering 1 – 2 Beobachten, bei der Fortschreibung erneut prüfen
Mittel 3 – 4 Maßnahme einplanen, mit Verantwortlichem und Termin
Hoch 6 – 9 Kurzfristig handeln, Übergangsmaßnahmen sofort
Sehr hoch 12 – 16 Tätigkeit einstellen bis zum sicheren Zustand

⚠️ Diese Stufenbildung ist die Darstellung dieses Werkzeugs, keine Wiedergabe des DGUV-Merkblatts. Das dortige Nohl-Schema stuft in drei Risikostufen ein; es kursieren zudem Varianten mit vier. Wenn Sie sich auf ein bestimmtes Schema berufen wollen, nehmen Sie dessen Original und schreiben Sie es in Ihre Gefährdungsbeurteilung.

Die Rangfolge der Maßnahmen entscheidet, nicht die Zahl

Das ist der Punkt, an dem eine Matrix sich am häufigsten gegen ihren Anwender wendet.

§ 4 ArbSchG gibt die allgemeinen Grundsätze vor, und sie sind eine Rangfolge: die Arbeit so gestalten, dass eine Gefährdung möglichst vermieden wird; Gefahren an ihrer Quelle bekämpfen; den Stand von Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene berücksichtigen; Maßnahmen sachgerecht verknüpfen; individuelle Schutzmaßnahmen nachrangig zu anderen Maßnahmen.

Eine mit 12 bewertete Gefährdung, die mit einem Schild und einer Unterweisung beantwortet wird, ist ein Befund — unabhängig davon, was die Rechnung ergibt. Eine mit 4 bewertete Gefährdung, die durch eine Änderung des Arbeitsplatzes beseitigt wird, ist gute Prävention.

Praktische Folgerung für dieses Werkzeug: bewerten Sie die Gefährdung, und schreiben Sie daneben, auf welcher Stufe der Rangfolge Ihre Maßnahme liegt und warum nicht höher. Diese eine Notiz ist mehr wert als die Zahl daneben.

Zwei Fehler, die jede Bewertung entwerten

Den denkbar schlimmsten Ausgang bewerten

Fast jede Gefährdung kann bei genügend Unglück tödlich enden. Wird durchgängig das Schlimmste bewertet, landet alles bei Schwere 4, die Matrix ordnet nichts mehr, und der Maßnahmenplan wird zu einer Liste ohne Reihenfolge — also zu einer Liste, die niemand abarbeitet.

Bewerten Sie den normalerweise zu erwartenden Ausgang. Katastrophale, aber sehr seltene Szenarien verschwinden dadurch nicht: sie gehören in eine eigene Betrachtung, nicht in ein Matrixfeld.

Das Ausgangsrisiko statt des Restrisikos bewerten

Der spiegelbildliche Fehler. So zu bewerten, als gäbe es die vorhandenen Schutzmaßnahmen nicht, ergibt eine Landkarte der Ängste, keinen Maßnahmenplan: alles ist rot, auch das, was seit zehn Jahren sicher beherrscht wird.

Bewertet wird das Restrisiko. Das macht die Bewertung auch über die Zeit brauchbar: Eine zusätzliche Verriegelung senkt sie, und eine Kennzahl, die sich bewegt, wenn man handelt, ist die einzige, die etwas taugt. Das Ausgangsrisiko zusätzlich zu notieren ist sinnvoll — es zeigt, was die Schutzmaßnahme leistet und was bei ihrem Ausfall passiert —, aber es ist die zweite Spalte, nicht die erste.

Wofür die Matrix nicht gemacht ist

Gefahrstoffe, Lärm, Vibration und körperliche Belastung haben eigene Beurteilungsverfahren mit Messgrößen und Grenzwerten — Arbeitsplatzgrenzwerte, Auslöse- und Expositionsgrenzwerte, anerkannte Beurteilungsverfahren. Wer sie in eine Schwere-mal-Wahrscheinlichkeit-Matrix presst, erhält eine Zahl ohne Aussagekraft, die obendrein mit den anderen vergleichbar aussieht.

Dasselbe gilt für die psychische Belastung, die seit 2013 ausdrücklich Gegenstand der Gefährdungsbeurteilung ist und dafür eigene, erprobte Instrumente hat. Eine 4 × 4-Matrix ist keines davon.

Was um die Bewertung herum steht

Die Bewertung ist der kleinere Teil der Arbeit. Was verlangt wird, ist die Gefährdungsbeurteilung als Ganzes, und drei Dinge daran werden regelmäßig übersehen:

  • Die Dokumentationspflicht trifft nach § 6 ArbSchG jeden Arbeitgeber. Dokumentiert werden das Ergebnis der Beurteilung, die festgelegten Maßnahmen und das Ergebnis ihrer Überprüfung. Der letzte Teil ist der, der fehlt: eine Maßnahme, deren Wirksamkeit nie geprüft wurde, ist eine halb erfüllte Pflicht.
  • Die Fortschreibung. Bei Änderung der Arbeitsbedingungen, neuen Arbeitsmitteln, nach Unfällen — und regelmäßig, auch wenn sich nichts geändert hat, weil sich der Stand der Technik ändert.
  • Die Beteiligung. Betriebsrat, Fachkraft für Arbeitssicherheit, Betriebsarzt und vor allem die Beschäftigten selbst. Was eine vom Schreibtisch aus erstellte Beurteilung am zuverlässigsten übersieht, ist das, was tatsächlich passiert, wenn die Anlage um drei Uhr nachts steht.

Was das Werkzeug tut — und was nicht

Es wendet die Matrix an, färbt das Feld und exportiert das Ergebnis samt Skalen. Das ist Absicht: Eine Bewertung ohne ihre Skalen ist für niemanden nachvollziehbar, der nicht dabei war, und eine einzelne „9” in einer Spalte sagt sechs Monate später nichts mehr.

Es speichert nichts, sendet nichts und bewertet eine Gefährdung auf einmal. Eine vollständige Gefährdungsbeurteilung ist eine andere Aufgabe und braucht ein Medium, das mehrere hundert Zeilen trägt.

Wenn Sie es besser machen

Diese Matrix ist Praxis, keine Vorschrift, und viele haben Besseres gebaut: eine dritte Achse für die Wirksamkeit vorhandener Maßnahmen, eine Schwereskala, die auf die Unfallkategorien der eigenen Branche kalibriert ist, eine Entscheidungsregel, die vor jeder Freigabe den Durchgang durch § 4 erzwingt.

Wenn Sie so etwas haben, ist es genau das, wofür es diese Seite gibt: sammeln und dem Fach zurückgeben.

Zum Mitnehmen

Kostenlos, ohne Konto. Jede Datei trägt das Datum ihrer letzten inhaltlichen Prüfung.

Quellen

Primärtexte, geprüft zum oben genannten Datum. Wenn einer dieser Links umgezogen ist, sagen Sie uns Bescheid.

Der Leitfaden hinter diesem Werkzeug

Die Gefährdungsbeurteilung richtig dokumentieren

Was ArbSchG, BetrSichV, GefStoffV und MuSchG von der Gefährdungsbeurteilung verlangen: Umfang, psychische Belastung, Wirksamkeitsprüfung, Anlässe, Bußgelder.

Wahrscheinlich rechnen Sie das besser als wir

Wenn Ihre Methode genauer ist oder ein Feld hier die falsche Frage stellt, wollen wir genau das lesen. Nichts auszufüllen — schreiben Sie uns.