In fast jedem Betrieb liegt eine Datei mit einem Namen wie PSA-Übersicht.xlsx. Angelegt hat sie jemand, der nicht mehr da ist; eine Spalte rechnet von Hand ein Jahr dazu; und ob Zeile 47 noch stimmt, weiß niemand mehr.
Diese Seite macht zwei Dinge, die diese Datei schlecht macht: Sie rechnet die Termine richtig, und sie sagt, worauf jede Frist beruht.
Der zweite Punkt ist der wichtigere, und er hat bei der Recherche am meisten überrascht: Ein erheblicher Teil der Fristen, die im Betrieb als „Vorschrift” gelten, ist keine. Die Prüffristen für Arbeitsmittel stehen in keiner Verordnung — die BetrSichV verlangt, dass der Arbeitgeber sie aus der Gefährdungsbeurteilung ermittelt. Wer das nicht unterscheidet, hält sich für abgesichert, wo er es nicht ist, und für säumig, wo er es ebenfalls nicht ist.
Die Regel, die entscheidet: der früheste Termin
Das ist der strukturelle Fehler jeder selbstgebauten Tabelle: Sie führt einen Termin je Zeile.
An einem Ausrüstungsgegenstand laufen aber drei Uhren gleichzeitig:
- Die nächste Prüfung — Sachkundigenprüfung, wiederkehrende Prüfung, Fortbildung.
- Die vom Hersteller angegebene Gebrauchsdauer, gerechnet ab Herstellung oder ab erster Benutzung, je nach Gebrauchsanleitung.
- Ihre eigene, strengere Festlegung, sofern es eine gibt — und auf harten Einsätzen sollte es sie geben.
Maßgeblich ist der früheste dieser drei Termine. Ein Auffanggurt mit gültiger Prüfung, dessen Gebrauchsdauer abgelaufen ist, ist auszusondern. Eine Tabelle, die nur die Prüfung führt, zeigt das nie — und der Tag, an dem es auffällt, ist meistens der Tag, an dem jemand gestürzt ist.
Das Werkzeug auf dieser Seite nimmt beide Daten und behält das nähere. Wenig Aufwand — und genau das, was die Tabelle nicht leistet.
Die Fristen und ihre Grundlage
PSA gegen Absturz: jährlich, durch eine sachkundige Person
PSA gegen Absturz ist Kategorie III und wird mindestens einmal jährlich durch eine sachkundige Person geprüft. Die Anforderungen an diese Person beschreibt der DGUV Grundsatz 312-906; die Benutzung selbst regelt die DGUV Regel 112-198.
Was die jährliche Prüfung nicht ersetzt: die Sicht- und Funktionskontrolle vor jeder Benutzung durch den Anwender. Die findet die echten Schäden — durchgescheuerte Gurtbänder, chemisch angegriffene Fasern, verformte Karabiner. Die Sachkundigenprüfung ist die administrative Rückversicherung, die Kontrolle vor Gebrauch ist die Sicherheit.
Und ein Bauteil, das einen Sturz aufgefangen hat, geht dauerhaft aus dem Verkehr, unabhängig vom Prüfdatum.
Ersthelfer: alle zwei Jahre
Nach § 26 Abs. 3 DGUV Vorschrift 1 sind Ersthelfer in der Regel alle zwei Jahre fortzubilden — das Erste-Hilfe-Training, bei einer vom Unfallversicherungsträger ermächtigten Stelle.
Zwei Punkte, die in Fristenlisten fehlen:
- Die Formulierung ist „in der Regel”. Wird die Frist ausnahmsweise überschritten, lässt die Vorschrift Spielraum — nach Ablauf der zwei Jahre ist im Regelfall aber wieder der vollständige Lehrgang nötig, also zwei Tage statt einem, wegen eines Kalenderfehlers.
- Die Zahl der Ersthelfer ist die eigentliche Pflicht. Sie richtet sich nach der Beschäftigtenzahl und der Art des Betriebs. Ein Betrieb, dessen Ersthelfer alle aktuell fortgebildet sind, aber von denen zwei in Elternzeit sind und einer in der Nachtschicht fehlt, erfüllt die Vorschrift nicht — und keine Fristenliste zeigt das an.
Unterweisung: mindestens einmal jährlich
§ 12 ArbSchG verlangt eine ausreichende und angemessene Unterweisung; § 4 DGUV Vorschrift 1 konkretisiert das auf mindestens einmal jährlich, bei Bedarf häufiger, und verlangt die Dokumentation.
Die Dokumentation ist der Teil, nach dem im Ernstfall gefragt wird. Anlassbezogene Unterweisungen kommen ohnehin hinzu: bei Einstellung, bei Veränderung des Aufgabenbereichs, bei Einführung neuer Arbeitsmittel oder neuer Technologie — und nach einem Unfall.
Arbeitsmittel: keine allgemeine Frist, und das ist die Antwort
Hier steht in der Fristentabelle dieser Seite bewusst keine Zahl.
Die BetrSichV nennt keine allgemeingültige Prüffrist. Der Arbeitgeber ermittelt Art, Umfang und Fristen der erforderlichen Prüfungen aus der Gefährdungsbeurteilung, unter Berücksichtigung der Herstellerangaben und der tatsächlichen Einsatzbedingungen.
Das ist keine Lücke, sondern eine Pflicht anderer Art: Sie müssen Ihre Festlegung begründen können. Eine schriftlich festgelegte, datierte, aus einer Beurteilung abgeleitete Frist hält einer Prüfung stand. Eine Frist, die niemand erklären kann, hält nicht stand — auch wenn sie kurz ist.
Eine erfundene Zahl an dieser Stelle wäre bequemer und schlechter. Tragen Sie Ihre eigene ein.
Was das Werkzeug tut — und was nicht
Es addiert Monate auf ein Datum, behält den frühesten Termin, sortiert nach Dringlichkeit und exportiert. Mehr nicht, und das mit Absicht.
Es speichert nichts. Nach dem Neuladen ist die Tabelle leer. Keine technische Einschränkung: Ein Verzeichnis, das im Profil eines Browsers lebt, ist schlechter als eine Datei — es verschwindet mit dem Rechner, lässt sich nicht teilen und wird nie gesichert. Exportieren Sie, und legen Sie die Datei dorthin, wo Ihre übrigen Nachweise liegen.
Es sendet nichts. Von dieser Seite geht keine Netzwerkanfrage aus. Namen und Termine verlassen Ihr Gerät nicht — was zugleich die datenschutzrechtliche Frage beantwortet, die jedes personenbezogene Ausrüstungsverzeichnis aufwirft.
Es kennt Ihre Ausrüstung nicht. Die vorgeschlagenen Fristen sind Ausgangspunkte für häufige Fälle. Die Gebrauchsanleitung Ihres Herstellers ist genauer als jede allgemeine Liste — und sie ist die verbindliche.
Monatsaddition, richtig gerechnet
Ein technisches Detail mit realen Folgen: Ein Monat auf den 31. Januar ergibt den 28. oder 29. Februar, nicht den 2. oder 3. März. Die native Datumsfunktion in JavaScript rechnet das Zweite; Tabellenkalkulationen je nach Formel mal so, mal so. Bei einer Zwölfmonatsfrist fällt das nie auf. Bei einer Ein- oder Dreimonatsfrist zum Monatsende verschiebt es die ganze Reihe.
Dieses Werkzeug begrenzt auf den letzten Tag des Zielmonats — so wie es jeder Kalender tut und wie „alle sechs Monate” gemeint ist.
Der Kalenderexport
Der Export erzeugt eine standardkonforme .ics-Datei: ein ganztägiger Termin je Frist, mit einer Erinnerung dreißig Tage vorher. Sie lässt sich in Outlook, Google Kalender, Apple Kalender und praktisch alles andere importieren.
Zwei Hinweise:
- Die Termin-Kennungen sind deterministisch. Ein aktualisierter Export überschreibt die Einträge, statt sie zu verdoppeln — solange die Zeilenreihenfolge gleich bleibt.
- Ein Kalender ist kein Nachweis. Er erinnert an die Prüfung; er belegt nicht, dass sie stattgefunden hat. Das tut der unterschriebene Prüfbericht, und der gehört woandershin.
Was als Nachweis aufzubewahren ist
Eine eingehaltene, aber nicht dokumentierte Frist wirkt bei einer Besichtigung wie eine versäumte. Je Ausrüstung und je Person:
- Prüfberichte mit Datum, Namen und Qualifikation der prüfenden Person und dem, was aus festgestellten Mängeln geworden ist. Ein offener Mangel ist für sich genommen ein Befund.
- Gebrauchsanleitungen, insbesondere Gebrauchsdauer und Ablegekriterien. Das verbindliche Dokument — und das, das nie auffindbar ist.
- Individuelle Rückverfolgbarkeit der PSA: Seriennummer, Datum der Inbetriebnahme, Zuordnung zur Person. Ohne eindeutige Kennzeichnung ist keine Verwaltung belastbar; zwei Gurte desselben Modells sind zwei verschiedene Gegenstände mit zwei verschiedenen Historien.
- Aussonderungen mit Grund und Datum. Ausgesonderte Ausrüstung, die drei Monate später wieder im Fahrzeug liegt, ist ein Vorfall, kein Versehen.
- Unterweisungsnachweise mit Datum, Inhalt und Unterschrift.
- Die Dokumentation der Erste-Hilfe-Leistungen nach § 24 Abs. 6 DGUV Vorschrift 1 — fünf Jahre, vertraulich verwahrt, es sind Gesundheitsdaten.
- Ihre Festlegung der Prüffristen samt Begründung. Drei Zeilen. Sie machen aus einer Fristenliste ein System — und danach wird zuerst gefragt.
Wenn Sie es besser machen
Diese Seite beschreibt gängige Praxis auf belegter Grundlage. Sie beschreibt nicht die einzig mögliche, und die Fristenverwaltung ist genau das Feld, auf dem im Arbeitsschutz die besten Behelfe erfunden wurden: ein Farbcode, den man quer über den Hof lesen kann, ein Viertelstundenritual am Montag, ein Ausgabeverfahren im Lager, das die Kontrolle unüberspringbar macht.
Wenn Sie so etwas haben, ist es genau das, wofür es diese Seite gibt: sammeln und dem Fach zurückgeben.