Die Betriebsanweisung ist das Bindeglied zwischen der Gefährdungsbeurteilung und dem Menschen an der Maschine. Sie wird vom Arbeitgeber erstellt, gilt für eine Tätigkeit an einem Arbeitsplatz und ist die Grundlage der jährlichen Unterweisung — nicht ihr Ersatz.
Was das praktisch bedeutet
- Fester Aufbau. Anwendungsbereich, Gefahrstoff- oder Arbeitsmittelbezeichnung, Gefahren für Mensch und Umwelt, Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln, Verhalten im Gefahrfall, Erste Hilfe, sachgerechte Entsorgung. Der Aufbau ist eingeübt und deshalb schnell lesbar.
- Verständliche Sprache heißt: die Sprache der Beschäftigten. Bei mehreren Muttersprachen im Team ist eine Übersetzung keine Freundlichkeit, sondern Voraussetzung dafür, dass die Unterweisung überhaupt wirken kann.
- Sie hängt aus, wo gearbeitet wird, und wird bei jeder maßgeblichen Änderung aktualisiert: neuer Stoff, neues Verfahren, neue Erkenntnis aus einem Ereignis.
- Der Träger der Unterschrift ist der Arbeitgeber. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit berät, erstellt Entwürfe, prüft — verantwortlich bleibt die Führungslinie.
Was sie nicht ist
Kein Sicherheitsdatenblatt. Das SDB kommt vom Lieferanten, beschreibt ein Produkt und kennt Ihre Anlage nicht. Wer es an die Wand hängt, hat eine Pflicht mit einem fremden Dokument beantwortet — der häufigste Befund bei einer Gefahrstoffbegehung.
Keine Betriebsanleitung. Die Anleitung des Herstellers beschreibt die bestimmungsgemäße Verwendung des Arbeitsmittels; die Betriebsanweisung beschreibt Ihre Verwendung, Ihre Umgebung und Ihre Schutzmaßnahmen.
Und keine Unterweisung. Das Dokument ist die Grundlage, das Gespräch ist die Pflicht: Die Unterweisung nach § 12 ArbSchG findet vor Aufnahme der Tätigkeit und danach mindestens jährlich statt und wird dokumentiert.