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Gefährdungen beurteilen

ATEX

Auch genannt: Explosionsschutz · Richtlinie 1999/92/EG · Explosionsschutzdokument

Das Regelwerk für explosionsfähige Atmosphären: Der Arbeitgeber beurteilt die Explosionsgefährdung, teilt Bereiche in Zonen ein, wählt dafür geeignete Geräte aus und hält das Ergebnis in einem Explosionsschutzdokument fest.
Rechtsraum
Deutschland
Zuletzt geprüft

Hinter dem Kürzel stecken zwei Richtlinien, die regelmäßig verwechselt werden. Die Richtlinie 2014/34/EU richtet sich an den Hersteller und regelt, unter welchen Bedingungen ein Gerät für explosionsgefährdete Bereiche in Verkehr gebracht werden darf — daher die Kategorien auf dem Typenschild. Die Richtlinie 1999/92/EG richtet sich an den Arbeitgeber: Gefährdungsbeurteilung, Zoneneinteilung, Schutzmaßnahmen, Dokumentation. In Deutschland ist sie über die Gefahrstoffverordnung und die Betriebssicherheitsverordnung umgesetzt.

Was das praktisch bedeutet

  • Zonen statt Etiketten. Zone 0, 1 und 2 für Gase, Dämpfe und Nebel, Zone 20, 21 und 22 für Stäube — je nach Wahrscheinlichkeit und Dauer einer gefährlichen explosionsfähigen Atmosphäre. Die Einteilung ist eine begründete Entscheidung und steuert alles Weitere.
  • Das Explosionsschutzdokument ist Pflicht, unabhängig von der Beschäftigtenzahl, und es muss vor Aufnahme der Arbeit vorliegen. Es ist Teil der Gefährdungsbeurteilung und kein Anhang, den man später nachreicht.
  • Geräte müssen zur Zone passen — auch das, was nur kurz hineinfährt: der Stapler, der Winkelschleifer der Fremdfirma, das Mobiltelefon.
  • Staub wird unterschätzt. Mehl, Zucker, Holz, Aluminium, Kunststoffgranulat: Die meisten Explosionen im Betrieb kommen nicht aus einer Gasleitung, sondern aus einer Absaugung, einem Silo oder einem Becherwerk.

Was es nicht ist

Kein Unternehmenszertifikat. Es gibt keinen „ATEX-zertifizierten Betrieb”: Zertifiziert werden Geräte, nachgewiesen wird der Betrieb über Zoneneinteilung, Dokument und wiederkehrende Prüfungen.

Kein Brandschutz. Ein Bereich kann brandschutztechnisch einwandfrei und explosionsschutztechnisch unbearbeitet sein. Die beiden Regelwerke überschneiden sich, ersetzen einander aber nicht.

Und keine Immissionsschutzangelegenheit. Die BImSchG-Genehmigung betrachtet die Anlage gegenüber der Nachbarschaft, der Explosionsschutz die Beschäftigten darin. Ein aktueller Genehmigungsbescheid ersetzt kein Explosionsschutzdokument — genauso wenig wie eine französische ICPE-Akte es täte.

Quellen

Primärtexte, geprüft zum oben genannten Datum. Wenn einer dieser Links umgezogen ist, sagen Sie uns Bescheid.

Der Leitfaden dazu

Die Gefährdungsbeurteilung richtig dokumentieren

Das passende Werkzeug

Risikomatrix-Rechner für die Gefährdungsbeurteilung