Zwei Größen entscheiden über die Zahl, und beide sind Definitionen, keine Messungen: welche Unfälle gezählt werden (nur meldepflichtige) und wer im Nenner steht (Vollarbeiter, also Vollzeitäquivalente, nicht Köpfe).
Was das praktisch bedeutet
- Unfälle mit bis zu drei Tagen Ausfall erscheinen nicht. Ein Betrieb kann seine Quote senken, ohne dass sich am Geschehen etwas geändert hat — etwa weil Wiedereingliederung früher greift. Deshalb steht neben der Quote sinnvollerweise eine zweite Kennzahl ohne Schwelle.
- Vollarbeiter sind zu rechnen, nicht zu schätzen. Teilzeit, Leiharbeit und unterjährige Zugänge verändern den Nenner spürbar; ein Kopfzahl-Nenner macht die Quote systematisch zu niedrig.
- Die DGUV veröffentlicht daneben eine stundenbezogene Kennzahl — meldepflichtige Arbeitsunfälle je eine Million Arbeitsstunden. Für den innerbetrieblichen Vergleich über die Jahre ist sie meist die ehrlichere.
- Wegeunfälle zählen nicht mit. Sie werden getrennt geführt.
Was sie nicht ist
Kein Sicherheitsindex. Sie zählt Ereignisse, nicht deren Schwere. Ein Betrieb mit einer niedrigen Quote und einem Todesfall steht schlechter da, als die Zahl aussieht.
Und nicht vergleichbar mit dem französischen taux de fréquence oder einer kanadischen lost-time claim rate. Frankreich zählt Unfälle mit mindestens einem Ausfalltag auf eine Million geleisteter Stunden; Kanada zählt vom Träger anerkannte Ansprüche je 100 Beschäftigte. Drei verschiedene Zähler, drei verschiedene Nenner, drei verschiedene Schwellen. Wer eine Zahl in die andere umrechnet, erzeugt eine Vergleichbarkeit, die es nicht gibt.