Der ASA ist das einzige Gremium, in dem alle Beteiligten des dualen Arbeitsschutzsystems eines Betriebs regelmäßig an einem Tisch sitzen: der Arbeitgeber oder ein von ihm Beauftragter, zwei Betriebsratsmitglieder, der Betriebsarzt, die Fachkraft für Arbeitssicherheit und Sicherheitsbeauftragte. Die Besetzung steht im Gesetz — sie ist keine Einladungsliste nach Gutdünken.
Was das praktisch bedeutet
- Vierteljährlich, ohne Anlass. Der Rhythmus gilt auch in einem ereignislosen Quartal. Ausgefallene Sitzungen sind der häufigste Befund, und sie sind leicht nachweisbar.
- Das Protokoll ist das eigentliche Produkt. Es hält fest, was beraten wurde, wer was bis wann übernimmt — und es ist Jahre später der Beleg dafür, dass eine Gefährdung erkannt und behandelt wurde.
- Die Tagesordnung folgt der Gefährdungsbeurteilung: Unfallgeschehen, offene Maßnahmen, Ergebnisse von Begehungen, anstehende Prüfungen, neue Stoffe oder Verfahren.
- Er ersetzt keine Beteiligungsrechte. Die Mitbestimmung des Betriebsrats nach dem Betriebsverfassungsgesetz läuft daneben weiter.
Was er nicht ist
Kein Entscheidungsgremium mit eigener Verantwortung. Der ASA berät; die Verantwortung für die Umsetzung bleibt beim Arbeitgeber und in der Führungslinie. Ein Beschluss des ASA entlastet niemanden.
Keine Sicherheitsbesprechung des Betriebs. Eine Schichtrunde über Beinaheunfälle ist wertvoll und ersetzt die vorgeschriebene Besetzung und den Rhythmus nicht.
Und kein CSE und kein JHSC. Das französische CSE ist eine gewählte Vertretung mit wirtschaftlichen und sozialen Zuständigkeiten; das kanadische Joint Health and Safety Committee ist paritätisch besetzt und rein sicherheitsbezogen, mit je nach Provinz unterschiedlichen Schwellen. Der ASA ist ein Fachgremium ohne Wahl. Wer ein Organigramm über die Grenze kopiert, bildet drei verschiedene Konstruktionen mit demselben Kästchen ab.