Diese Pflicht ist der Grund, warum ein Arbeitsunfall in Deutschland finanziell anders wirkt als in seinen Nachbarländern: die ersten sechs Wochen sind eine unmittelbare, unversicherte Ausgabe des Betriebs. Erst danach übernimmt der Unfallversicherungsträger mit dem Verletztengeld.
Was das praktisch bedeutet
- Der Betrag ist bekannt, nicht zu schätzen. Bruttoentgelt plus Arbeitgeberanteile für den Ausfallzeitraum, direkt aus der Lohnbuchhaltung. In einem Wirtschaftlichkeitsdossier ist das die belastbarste Zeile.
- Sie fällt sofort an, während die Beitragswirkung über die Gefahrtarif- und Zuschlagsmechanik erst mit Verzögerung eintritt. Beide Effekte gehören in eine Rechnung, aber nicht in dieselbe Zeile.
- Sie kommt zu allem anderen hinzu — Ersatzkraft, Sachschaden, Einarbeitung, Untersuchungsaufwand. Der Fehler ist nicht, sie zu vergessen, sondern sie für den Gesamtschaden zu halten.
Was sie nicht ist
Kein Verletztengeld. Das Verletztengeld zahlt der Unfallversicherungsträger ab der siebten Woche; die Entgeltfortzahlung davor zahlt der Betrieb.
Kein Ausgleich über den Beitrag. Die BG erstattet dem Arbeitgeber die sechs Wochen nicht. Für Kleinbetriebe gibt es das Umlageverfahren U1 der Krankenkassen — das aber gerade bei Arbeitsunfällen nicht greift.
Und keine französische oder spanische Entsprechung. In Frankreich zahlt die Sozialversicherung Tagegelder ab dem ersten Tag nach dem Unfall, der Arbeitgeber ergänzt je nach Tarifvertrag; in Spanien liegt die größere Exposition beim recargo de prestaciones. Wer ein deutsches Kostenmodell exportiert, überschätzt die erste Zeile und übersieht die spanische.