Die Mitgliedschaft ist kraft Gesetzes — ein Unternehmen wählt seine Berufsgenossenschaft nicht aus, sie ergibt sich aus der Branche. Die Beiträge zahlt allein der Arbeitgeber; die Versicherten zahlen nichts.
Was das praktisch bedeutet
- Drei Rollen, ein Gegenüber. Dieselbe Organisation entschädigt den Unfall, schreibt die DGUV Vorschriften und schickt die Aufsichtsperson in den Betrieb. Wer die BG nur als Versicherer behandelt, wird von der zweiten und dritten Rolle überrascht.
- DGUV Vorschriften sind verbindlich, DGUV Regeln und Informationen konkretisieren und gelten als Stand der Technik. Der Unterschied entscheidet, ob eine Abweichung begründungsbedürftig oder unzulässig ist.
- Der Beitrag hängt von der Gefahrklasse und der Entgeltsumme ab, mit Zuschlägen und Nachlässen nach der Unfallbelastung. Die Wirkung tritt zeitlich versetzt ein.
Was sie nicht ist
Keine Krankenkasse. Die gesetzliche Unfallversicherung greift bei Arbeitsunfällen, Wegeunfällen und Berufskrankheiten; alles andere bleibt bei der Krankenkasse. Die Abgrenzung ist im Einzelfall der häufigste Streitpunkt.
Keine staatliche Arbeitsschutzbehörde. Neben der BG steht die Gewerbeaufsicht der Länder. Beide prüfen, mit unterschiedlichem Regelwerk — das sogenannte duale Arbeitsschutzsystem, das es so in Frankreich, Spanien und Italien nicht gibt.
Und keine französische CARSAT. Beide verbinden Versicherung und Prävention, aber die BG setzt eigenes verbindliches Recht; die CARSAT tut das nicht. Wer die beiden gleichsetzt, unterschätzt, wie verbindlich das DGUV-Regelwerk ist.